Rücktritt von Onlinereservierung Chartervertrag

Hallo zusanmmen,

wenn man einen Antrag zu einem Chartervertrag (Boot) online absendet und die AGB des Vercharterers akzeptiert, ist dann schon ein Vertrag zustande gekommen?

Kunde: Onlinereservierung

Vercharterer:
Wir haben Ihre Buchung Empfangen. Wir senden Ihnen innerhalb von 2 Tagen Ihren Chartervertrag über die E-Mail.

Könnte man eine solche Buchung kostenfrei zu stornieren?

AGBs
Bei Annulierung muß:

  • bis 12 Wochen vor Beginn der Mietperiode:
    15% des Gesamt-Mietbetrages bezahlt werden,
  • zwischen 8 bis 12 Wochen vor Beginn der Mietperio
    de:
    50% des Gesamt-Mietbetrages bezahlt werden,
  • zwischen 4 bis 8 Wochen vor Beginn der Mietperiod
    e:
    Würde mich über eine Antwort freuen.
    Danke
    Reinhold

Hi,

wenn man einen Antrag zu einem Chartervertrag (Boot) online
absendet und die AGB des Vercharterers akzeptiert, ist dann
schon ein Vertrag zustande gekommen?

damit wurde vom Mieter ein Vertragsangebot gemacht.

Kunde: Onlinereservierung

Vercharterer:
Wir haben Ihre Buchung Empfangen. Wir senden Ihnen innerhalb
von 2 Tagen Ihren Chartervertrag über die E-Mail.

Also bestätigt der Vermieter lediglich den Empfang des Vertragsangebotes, nimmt den Vertrag aber noch nicht an.
Nachdem 2Tage später der Vertrag zugeschickt wurde, ist danach tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen(Vertragsangebot und Annahme)

Könnte man eine solche Buchung kostenfrei zu stornieren?

Wenn einem die Möglichkeit im Vertrag eingeräumt wurde wie sie jetzt folgt.

AGBs
Bei Annulierung muß:

  • bis 12 Wochen vor Beginn der Mietperiode:
    15% des Gesamt-Mietbetrages bezahlt werden,
  • zwischen 8 bis 12 Wochen vor Beginn der Mietperio
    de:
    50% des Gesamt-Mietbetrages bezahlt werden,
  • zwischen 4 bis 8 Wochen vor Beginn der Mietperiod
    e:

Also wenn es mehr als 12Wochen in der Zukunft liegt ist ein kostenloser Rücktritt möglich.

Hallo Safrael,

nehmen wir an, die Reservierung wurde per eMail gemacht,

Der Vertrag, (Annahme des Vercharteres) wurde aber noch nicht zugeschickt bzw. noch nicht unterschrieben.

Also Reservierung per eMail und schon eine Stunde später Storno per eMail

Frage bitte nicht wie man so blöd sein kann, aber angenommen es wäre so,
Wie wurde es sich dann verhalten?

Danke

Hallo,

Der Vertrag, (Annahme des Vercharteres) wurde aber noch nicht
zugeschickt bzw. noch nicht unterschrieben.

das ändert aber nichts daran, daß die Willenserklärung des Kunden schon zugegangen und damit wirksam ist.

Also Reservierung per eMail und schon eine Stunde später
Storno per eMail

Der Storno entfaltet nur dann eine Wirkung im Sinne eines Widerrufes, wenn er zeitgleich zugeht. Stellt sich nun die Frage des Zugangs. Sofern die Buchung während der üblichen Bürozeiten verschickt wurde, kann man davon ausgehen, daß der Zugang des Stornos/Widerrufs erst nach dem Zugang der Buchung erfolgte. Erfolgte die Buchung außerhalb der üblichen Bürozeiten oder während eines Betriebsausfluges o.ä. müßte man sich die Details näher anschauen.

Willenserklärungen und ihr Widerruf:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__130.html

Gruß
C.