Wie sieht folgender fiktiver Fall aus:
Ein Privatverkauf zwischen einem Verkäufer „A“ und einem Käufer „B“ via Internet (über ein Forum). Der Verkäufer „A“ hat im Internet ein wenig gebrauchtes Zelt für 300€ angeboten.
Ein Käufer „B“ hat sich für das Zelt interessiert, den Betrag - ohne zu handeln - an „A“ überwiesen und „A“ hat ihm dann das Zelt geschickt. Als Bonus, weil „B“ über den Preis nicht gehandelt hat, hat „A“ Ihm eine Zeltunterlage im Wert von über 20€ kostenlos dazu gegeben.
So weit so gut. „B“ war zufrieden, bis „A“ Ihm die Kaufquittung gemailt hat (für die Garantie), wo der Preis zu sehen war, den „A“ einige Monate vorher bezahlt hatte.
Jetzt spricht „B“ von Täuschung, da „A“ zwar den aktuellen, marktüblichen Neupreis des Zeltes angegeben hat, dieser aber nicht der Preis ist, den „A“ bezahlt hat.
Daher möchte der Käufer „B“ zurück treten. Er hat „A“ eine Frist gesetzt, bis dato „A“ den Betrag an „B“ zurück überweisen soll. Nach Erhalt des Geldes will „B“ das Zelt auf seine Kosten an „A“ zurück senden.
Der aktuelle, marktübliche Preis des Zeltes ist 450€.
Jedoch gibt es immer wieder begrenzte Angebote. So hatte „A“ das Glück vor einigen Monaten, im Internet einen Händler zu finden, der eine grössere Charge dieser Zelte vom Hersteller kaufte und diese im Internet für 288€ anbot.
Dieses Angebot ist jedoch begrenzt und kein marktüblicher Preis.
(gemäss Website des Händlers: Auslaufmodell -Sonderpreis solange Vorrat reicht)„A“ hat das Zelt für 300€ angeboten, weil normalerweisse über dern Preis noch
gehandelt wird.Käufer „B“ versuchte aber gar nicht zu handeln, und überwiess an „A“ direkt 300€.
Jetzt schreibt „B“ folgendes an „A“:
Laut Ihrem Verkaufsangebot war der Neupreis 450€
Zitat on:
Neupreis: 450 Euro
VB: 300 Euro
Zitat offLaut beigefügter Rechnung betrug der Neupreis allerdings nur
288,88 €.Ich fühle mich durch die falsche Neupreisangabe getäuscht. Wenn Du tatsächlich 450€ bezahlt hättest, wäre der Preis in Ordnung. So aber in keinem Fall. Eine Neupreisangabe bezieht sich auf den Betrag, den Du tatsächlich gezahlt hast - nicht auf einen Preis der irgendwann mal vom Händler, bzw. Hersteller gefordert wurde.
Ich möchte deshalb vom Vertrag zurücktreten. Ich erwarte die ücküberweisung von 300,00€ auf mein Konto.
„A“ ist jedoch der Meinung, dass er nicht getäuscht hat.
„A“ hat mit der Information „Neupreis 450€“ den aktuellen, marktüblichen Preis
angegeben.Dieser ist auch jederzeit via Internet, Telefon, etc. recherchierbar.
Eine Täuschung wäre, wenn „A“ das Zelt Preislich höher bewertet hätte, als es
marktüblich kostet, z.B. Neupreis: 600€Was für einen Einkaufspreis „A“ bezahlt hat, geht keinen etwas an. Kein Händler oder privater Verkäufer (z.B. Flohmarkt) ist verpflichtet seine Einkaufspreise bekannt zu geben.
Im Gegenteil. Man weiss, das Einkaufspreise manchmal niedriger als Verkaufspreise sind (z.B. Flohmärkte, z.B. bei Antiken Sachen).
Mit der Angabe „Neupreis 450€“ hat „A“ wahrheitsgemäss die Wertigkeit des Zeltes angegeben.
Mit der Angabe eines Angebot-Preises von 288€ (die „A“ tatsächlich bezahlt hatte) wäre ein falscher Eindruck über die Wertigkeit des Zeltes entstanden.
Denn das ist kein 288€ Zelt, sondern ein 450€ Zelt.
(Begrenzte Angebote täuschen über die Wertigkeit einer Sache, und dienen dazu Kundenanzulocken. Oftmals wird sogar unter Einkaufspreis verkauft, um Kunden anzulocken.)Letztendlich liegt es in der Verantwortung des Käufers sich vor einem Kauf zu
informieren.Ist „A“ verpflichtet den Rücktritt des Käufers „B“ zu akzeptieren und muss „A“ an „B“ das Geld zurück überweisen?
Nimm mir bitte nicht übel, dass ich nicht so ausschweifend antworte^^ Wenn du Nachfragen hast, kannst sie ja stellen. Antwort:
Nein. Dieser Vorpreis berechtigt weder zur Anfechtung noch zum Rücktritt, der Vertrag besteht also wirksam, folglich muss A auch nichts an B überweisen.
Vielen Dank für die Antwort. Mein Käufer hat es sich nochmal anders überlegt
Ich habe ihm 50 € gezahlt und jeder ist zufrieden
Danke für die schnelle Hilfe 