angenommen man kauft ein Hochzeitskleid. Bzw. man sucht es sich aus und ein halbes Jahr später will man es umnähen und anpassen. Man soll ca. 30% anzahlen. Jetzt hat man sich umentschieden und will das Kleid doch nicht haben. Es ist weder umgenäht noch sonst irgenwas, es hängt auch noch in dem Laden. Nur halt reserviert und 30% Anzahlung wurden gemacht.
Jetzt meint der Verkäufer, man könnte nicht von der Reservierung zurück treten, man muss das Kleid auf JEDEN FALL kaufen und wenn mans dann direkt im Internet verscherbelt, man MUSS es abkaufen.
Dass die Anzahlung futsch wäre würde ich ja noch verstehen von mir aus aber DAS?.. Stimmt das wirklich? Das kann doch irgendwie nicht sein oder?
Ergänzung
Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, dass nicht aus der Laune heraus das Kleid nicht genommen wird sondern, weil man mittlerweile 400 km entfernt wohnt und die Hcohzeit sowieso erstmal abgesagt ist. Noch dazu müsste das Kleid ja eh erst umgenäht werden, ob das dann so erfüllt wird, wie die Vorstellung ist, ist unklar, wobei man keine Möglichkeit hat, das Kleid vor der eigentlichen Hochzeit nochmal anzusehen etc., weil keine Zeit wegen 400 km Entfernung .
Das kann doch nicht auf reiner Kulanz des Verkäufers basieren, er hat doch viel mehr davon, wenn er das Kleid nochmal neu verkauft.
Stimmt das wirklich? Das kann doch
irgendwie nicht sein oder?
Doch. Bis auf wenige Ausnahmen muß man sich an einmal geschlossene Verträge halten. Ist auch gut so - stell dir mal vor, der Händler würde dir kurz vor der Hochzeit erzählen, er habe es sich anders überlegt, weil Frau X mehr bezahlen würde.
Doch. Bis auf wenige Ausnahmen muß man sich an einmal
geschlossene Verträge halten. Ist auch gut so - stell dir mal
vor, der Händler würde dir kurz vor der Hochzeit erzählen, er
habe es sich anders überlegt, weil Frau X mehr bezahlen würde.
Hm, das ist nicht gerade der beste Vergleich würde ich sagen, da am Kleid ja ein Preisschild hängt. Und er ist ja nicht auf dieses eine Kleid angewiesen, so wie ich es wäre, würde ich mich auf den Erhalt des Kleides verlassen… Und selbst wenn er das sagen würde, was sollte ich denn dagegen tun? Pech gehabt eben. Und er hat ja nichtmal PECH, er kann das Kleid nochmal für den vollen Preis verkaufen und hat noch dazu die Anzahlung von 30%
Es wurde kein Vertrag erstellt. Es gibt lediglich einen „Zettel“ auf dem die Höhe der Anzahlung und der Name des Kleides vermerkt ist. Nirgendwo steht vermerkt, dass man sich verpflichtet, das Kleid auch zu erwerben. Weil wozu dann eine Anzahlung? Wenn er doch EH Anspruch auf den ganzen Betrag hat? und de Aussage „verscherbeln sie es halt“ ist ja wohl mehr als unqualifiziert…
verpflichtet, das Kleid auch zu erwerben. Weil wozu dann eine
Anzahlung? Wenn er doch EH Anspruch auf den ganzen Betrag hat?
und de Aussage „verscherbeln sie es halt“ ist ja wohl mehr als unqualifiziert…
Warum ? Dem Verkäufer wurde zugesagt, das Kleid abzunehmen, warum sollte er jetzt auf den Kaufpreis verzichten und hoffen, dass ein anderer Käufer kommt ?
„… Heute dagegen gilt tatsächlich das Prinzip der Vertragstreue, dass also alle vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten und zu erfüllen sind. Dabei sind grundsätzlich auch formlos (beispielsweise mündlich) geschlossene Verträge bindend. Nur ausnahmsweise sieht das deutsche Recht vor, dass Verträge in einer bestimmten Form geschlossen werden müssen und bei Nichteinhaltung dieser Formvorgaben nichtig sind …“
Nirgendwo steht vermerkt, dass man sich
verpflichtet, das Kleid auch zu erwerben.
Weil es mehr Leute gibt wie Dich, die Anzahlung aber eine zusätzliche Hemmschwelle darstellt, den Vertrag platzen zu lassen. Schließlich möchte man ja nicht ständig mit dem Anwalt seinem Geld hinterherlaufen.