Jemand hat vorschnell einen Jahresvertrag bei einem Fitneßstudio abgeschlossen und entscheidet innerhalb von zwei Wochen von diesem zurückzutreten, da er von anderer Seite ein besseres Angebot hat. In dem unterschriebenen Vertrag steht nichts von einem zweiwöchigen Rücktrittsrecht. Existiert dieses trotzdem oder in diesem Fall nicht. Ich weiß z.B. nur, dass es bei Haustürgeschäften gilt oder wenn man was im Internet bestellt. Wie ist hier die Rechtslage?
Nein
Hallo,
hier kommt die Antwort vom Anwalt.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
Gruß Sunny
offener Brief an Angela Merkel
Sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel,
mit Blick ins Internet, habe ich bemerkt dass es ein Thema gibt mit dem die CDU wieder richtig punkten könnte.
Offensichtlich ist ein Grossteil der Bevölkerung nicht in der Lage zu erkennen, dass es Rückrittsrechte nur für Verträge gibt, in denen der Verbraucher unangemessen benachteiligt wird, weil er entweder die Ware nicht begutachten kann, oder an seiner Haustür zur Unterschrift genötigt wird.
Ich fordere sie daher auf die Gesetze entsprechend anzupassen und alle Geschäfte die abgeschlossen werden wie bei Minderjährigen als schwebend-unwirksam zu betrachten.
die Zustimmungsverwirkung sollte der Nachbar, die Ehefrau, der Hamster oder auch der Gartenzwerg des Käufers gelten machen können und zwar unbegrenzt lange.
Nur so kehrt wieder Rechtssicherheit in Deutschland ein!
Vielen Dank
Ihr HighQ
Die Antwort finde ich ehrlich gesagt ziemlich unpassend. Das man nicht von jedem Vertrag einfach so zurücktreten kann wie es einem passt war mir bewußt, auch wenn oft freiwillig ein 14tägiges Widerrufsrecht gewährt wird.
Ich persönlich kannte nur die Ausnahme mit den Haustürgeschäften und da die meisten Bürger nicht das gesamte BGB und alle Auslegungsarten im Kopf haben finde ich die Frage für diesen Fall durchaus gerechtfertigt.
Hallo,
das war nicht gegen dich persönlich gedacht, aber solche Fragen lese ich hier so alle 3 Tage.
Begründung: Gefällt mir doch nicht, habs wo anders billiger gesehen, etc., pp. … besonder bleliebt auch… „ich hatte 1 Jahr 9Monate Zeit eine Kündigung zu schicken, bin aber zu spät dran… da muss es doch eine Möglichkeit geben…“
Generell gilt: Verträge sind einzuhalten und that’s it.
Der Gesetzgeber hat bei Haustür- und Online-Geschäften davon abweichend Regelungen getroffen, die wiederum Ausnahmen von diesen Regelung enthalten. (BGB 312ff)
Leider ist eine unerwünschte Wirkung hiervon, dass eben ein nicht zu unterschätzender Teil der in D lebenden Bevölkerung plötzlich glaubt, dass es möglich ist ohne weiteres von jedem Vertrag zurück zu treten.
Ich will eine gewisse Mitschuld der Medien nicht leugnen, die besonders in der Zeit von 7-9 und 17-20 Uhr so manche nicht repräsentative Sendebeiträge bringen, die Menschen zu falschen schlüssen veranlassen.
Wie du schon sagst… natürlich könnte der Fitnessstudiobetreiber ein freiwilliges Rücktrittsrecht eingeräumt haben. Das wäre aber dann dem Vertragswerk zu entnehmen und keine Frage für das Forum.
In keinem Falle wollte ich dich im speziellen beleidigen… solltest du das so aufgefasst haben, entschuldige ich mich hiermit.
Gruss HighQ