ich habe einen (Miet-) Vertrag der vom 1.8.-31.10.2020 läuft abgeschlossen. Kündigungsfrist sind zwei Monate, sonst Verlängerung um weitere 3 Monate.
Leider bin ich auch von den Corona Auswirkungen betroffen und möchte gerne von dem Vertrag zurück treten.
Kann mir jemand sagen wie das rein rechtliche aussieht? Kann ich den Vertrag schon vor Beginn kündigen?
Es handelt sich dann wohl um ein gewerblichen Vertrag. Ja man kann vorher Kündigen, denn der Vertrag existiert ja schon, aber die Mindestmietzeit wirst du wohl nehmen müssen.
Hi, Danke für die schnelle Antwort. Zum Ende der Laufzeit habe ich schon gekündigt. Meine Frage war eher, ob die Möglichkeit besteht, eben diese Mindestmietzeit von 3 Monaten los zu werden…
Scheint dann aber wohl nicht so. Wäre ich also auf Kulanz angewiesen.
Dann kommst aus der angebenen Befristung nur heraus, wenn der Vertrag dafür eine Regelung enthält.
(Oder wenn - z.B. wegen Unbenutzbarkeit der Immobilie durch einen umgestürzten Baum - ein Sonderkündigungsrecht besteht.)
Vielleicht kommt er dem Mieter auch aus anderen Gründen als aus solchen der Kundenfreundlichkeit entgegen. Wenn er weiß, dass es mit der Miete eng werden könnte, wird er vielleicht versuchen, einen anderen Mieter zu finden. Wenn er den finden würde, wäre das eine Win-win-win-Situation.