Guten Tag,
wäre wirklich super, wenn einer von euch hier weiterhelfen
könnte.
Also es liegt folgender Sachverhalt vor:
Person A wurde vor ca. vier Wochen das Angebot gemacht eine
Art Bonus-Card (Vergünstigungen bei verschiedenen Restaurants,
Kaufhäusern etc.) zu testen.
Wie wurde das Angebot für die Nutzung gemacht. An der Haustür, auf der Strasse ???
"§ 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
(1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher
-
durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,
-
anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des
Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder
- im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich
öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. Dem Verbraucher kann anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden, wenn zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer im Zusammenhang mit diesem oder einem späteren Geschäft auch eine ständige Verbindung aufrechterhalten werden soll.
(2) Die erforderliche Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht muss auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 hinweisen.
etc…
Dafür musste sie ein Formular ausfüllen und ihre Daten
angeben.
Person A hatte das Problem, dass sie ihre Kontodaten nicht
angeben konnte, weswegen ihr vom Unternehmen B mündlich
versichert wurde, dass die Testphase erst beginnt, wenn Person
A vom Unternehmen B noch einmal kontaktiert wird.
Von wem wurde diese Versicherung abgegeben? Ist der Name der Person bekannt? War oder ist die Person bei der Firma beschäftigt oder nur der Werber.
Sofern es nur ein „Werber“ ist, darf er keine Angaben in Namen der Firma abgeben.
Außerdem gibt es ja noch die berüchtigten AGB!
Person A hat in den letzten vier Wochen jedoch nichts vom
Unternehmen B gehört, weder telefonisch noch schriftlich.
Jedoch bekommt Person A heute vom Unternehmen B zwei Briefe.
In dem einen Brief ist die richtige Bonus-Card enthalten und
es wird beschrieben, dass Person A ihre Kontodaten nicht
richtig angegeben hat. Im zweiten Brief befindet sich eien
Rechnung von 48,00 Euro, die Gebühr, die für die Bonus-Card
anfällt.
Da es nie zu einem Testlauf oder zu einer Rücksprache kam,
sieht Person A nicht ein, die Rechnung zu bezahlen oder die
Bonus-Card anzunehmen.
Auf dem Formular steht, dass der Testlauf mit Antragsstellung
beginnt und man ein Widerrufsrecht von zwei Wochen hat.
Person A hat desweiteren als Zeugen Personen C, D und E. Das
Unternehmen hat auf jeden Fall versichert, dass die 4 Wochen
Testphase erst beginnen, wenn die restlichen Daten mit Person
A abgeklärt wurden.
Nun die Frage zum Sachverhalt:
Kann Person A irgendwie von diesem Vertrag zurücktreten?
Schon einmal vielen Dank im Voraus, für eure Tipps
Es gibt noch so viele Kleinigkeiten die zu beachten wären. Bitte versuchen Sie, der Kartenfirma den Sachverhalt zu erklären.
Sollte dies alle keine Wirkung zeigen und Sie die 48€ nicht zahlen möchten, so bleibt Ihnen leider nur noch der Gang zu einem Rechtsanwalt ihres Vertrauens.