Rücktritt von Wohnungsschenkung

Im Rahmen einer vorgeweggenommenen Erbfolge wurde A von B vor ca. 6 Jahren eine Wohnung geschenkt. B bewohnt weiter eine zweite Wohnung im Haus. Nun möchte B die Schenkung rückgängig machen (größerere Streitigkeiten zwischen A und B) und auf der Schiene „grober Undank“ reiten.
Allerdings ist das Zerwürfnis bzw. der Streit, d.h. der Beginn nachweislich schon ca. 1,5 Jahre her (begann mit RA, Gericht, Klage…), so dass nach dem BGB doch eigentlich keine Gründe für einen Rücktritt von der Schenkung mehr vorliegen dürften oder irre ich mich?

hallo schlager1,
gerne würde ich dich in diesem fall beraten, das ist aber leider nicht möglich, da ich über dieser sache keine ahnung habe…
ich an deiner stelle würde einen anwalt meines vertrauens zu rate ziehen und ihm diese situation schildern…
meistens ist das erste beratungsgespräch auch kostenfrei…
sorry, aber trotzdem stets gerne wieder…

mfg, micky

leider falsche Adresse, habe von Recht keine Ahnung!
sorry