Rücktritt Vorvertrag

Ein älteres Ehepaar (Ende 70) verliert durch Sturmschaden ihr Auto. Nun muss ein neues her. Also zum Autohändler (EU-Wagen), dort einen Neuwagen mittels Vorvertrag vorbestellt. Nun sieht der Rentner, das er dank Rabatt auch bei einem ortsansässigen Händler (kein EU) vergleichbares Auto zu fast den gleichen Preis erhalten würde und will daher vom Vertrag zurücktreten. Auf der Rückseite des Vertrages findet er allerdings eine Klausel, das eine Stornogebühr von 15% des Kaufpreises anfällt.

Ist das rechtens und/oder kann der Rentner vom Vertrag zurücktreten?

Danke für eure Hilfe

Frank

Ein älteres Ehepaar (Ende 70) verliert durch Sturmschaden ihr
Auto. Nun muss ein neues her. Also zum Autohändler (EU-Wagen),
dort einen Neuwagen mittels Vorvertrag vorbestellt. Nun sieht
der Rentner, das er dank Rabatt auch bei einem ortsansässigen
Händler (kein EU) vergleichbares Auto zu fast den gleichen
Preis erhalten würde und will daher vom Vertrag zurücktreten.
Auf der Rückseite des Vertrages findet er allerdings eine
Klausel, das eine Stornogebühr von 15% des Kaufpreises
anfällt.

Ist das rechtens und/oder kann der Rentner vom Vertrag
zurücktreten?

Hallo,

abgesehen davon, dass Du beim Mietrecht gelandet bist, dies zu allgemeinen Rechtsfragen gehört, sind Vorverträge mit Rücktritssklauseln zulässig. Allerdings beachten, dass der Termin des Rücktritss oft auch vorgegeben wird z.B. innerhalb von zwei Wochen und danach ein Rücktritt zumindest aus den Gründen, wie sie hier angesagt sind, nicht mehr möglich wird. Es sei denn, der Käufer übernimmt dann auch die restlichen Kosten ( z.B. Transportkosten) und ausgefallene Gewinne. Den Vertrag also mal genau lesen und in solchen Fällen sollte man den Rücktritt über einen Anwalt durchführen.

Grüsse Günter

ähem, sorry. hatte nicht gemerkt, das es das falsche Brett ist.

Danke für deine Antwort.

Gruß Frank