Hallo,
ich habe mir Juli 2003 einen Gebrauchtwagen bei einem Vertragshändler gekauft. Bei Kauf war mir ein reparierter Frontschaden bekannt. Ebenfalls war bei Kauf ein Gebrauchtwagencheck der DEKRA, TÜV/ASU, die kommende Inspektion und die Reparatur des NAVI-Gerätes vereinbart.
Nachdem er einen Monat abgemeldet in der Garage stand, ist mir bei der Zulassung ein erheblicher Kühlwasserverlust aufgefallen. Nach einer Inspektion, TÜV und Gebrauchtwagencheck (der keine Mängel außer Kratzer an der Stoßstange aufzeigte), hat dies natürlich Misstrauen erweckt. Daraufhin habe ich einen erneuten Gebrauchtwagencheck beim TÜV durchführen lassen, der mehrere nicht fachgerechte Nachlackierungen, gespachtelte Stellen, Kühlwasserverlust und sogar einen Hagelschaden auf dem Dach feststellte (Auto ist so hoch wie ich, hab also nicht aufs Dach schauen können).
Ein Kostenvoranschlag eines anderen Händlers belief sich auf 4.000 € die Mängel zu beseitigen.
Hätte ich den Zustand des Fzg vor Kauf gewusst, wäre es nie zu einem Kaufvertrag gekommen.
Ich bin dann unverzüglich per Mail vom Kaufvertrag zurückgetreten. Das Autohaus möchte sich aber nicht darauf einlassen. Darauf hin habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der sich aber m.E. nicht wirklich bemüht die Sache voranzutreiben.
Nun meine Fragen:
Wie hoch sind meine Erfolgschancen? Mein Anwalt möchte sich nicht äußern.
Ein Beweissicherungsverfahren ist jetzt eingeleitet worden, da sich die Gegenpartei auf 2 Anwaltsschreiben nicht gemeldet hat. Wann kann ich damit rechnen, dass die Sache abgeschlossen ist?
Ist ein Anwaltswechsel möglich, und wenn ja unter welchen Bedingungen?
Grüße
Vince