Hallo zusammen!
Folgender Fall: Angenommen ich lasse mir von einem Verteter bei einem mobilen Verkaufsstand in einem Einkaufszentrum einen Vertrag für ein Buchversandhaus (zB Donauland) einreden, laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist man damit für mindestens ein Jahr Mitgliedschaft verpflichtet, mit Beginn Anfang des nächsten Quartals. Außerdem sucht man dabei noch ein Bonusangebot zu einem besonders günstigen Preis aus.
Nun meine Frage: Wenn ich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (mal angenommen 1 bis 2 Monate) weder das Bonusangebot, noch überhaupt einen aktuellen Katalog noch sonst irgendetwas zugesendet bekomme, habe ich eventuell einen Anspruch auf Rücktritt des Vertrages? In den AGB kann ich hierzu leider nichts finden.
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Rene D.