rücktritt wohnungskauf

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin verzweifelt, habe gestern einen Kaufvertrag für eine Wohnung unterschrieben, ohne dass die Finanzierung stand.
Habe unüberlegt gehandelt und mich vom Verkäufer unter Druck setzen lassen, da ich die Wohnung haben wollte, mittlerweile denke ich anders.
Meine Frage, wie komme ich am bestern da wieder raus, im Kaufvertrag steht etwas vom gesetzlichen Rücktrittsrecht, das ich hätte, ich denke es geht hier um die 14 Tage der Text ist jedoch relativ schwierig formuliert.
Kann ich vom Vertrag zurücktreten? Welche Kosten würden mir entstehen?
Können Sie mir einen Anwalt für diese Sache in Düsseldorfer Raum empfehlen?

vielen Dank

suzie

Hallo,

beim Kauf von Privat gibt es kein Rücktrittsrecht! Haben Sie die Immobilie von einem Bauträger gekauft???

Gehen Sie zum Notar und fragen Sie ihn, ob ein Rücktritt möglich ist.

Weitere Tipps zum Immobilienkauf:

http://www.immobilienkauftipps.de

MfG

Jens Gause

Liebe Suzie09,
Leider kann ich dir nicht weiter helfen.
Ich bin kein Expert, aber kann schon sagen, dass es Vertragsabhängig ist. Normalerweise kannst du vom Vertrag zurücktreten aber muss alle anfallende Kosten tragen (Maklerprovision, Notar etc.).

Gruß,
constanta.mz

Hallo, zunächst wird im Vertrag stehen, wie lange Sie zurücktreten können und vor allem, ob dadurch Kosten entstehen. Das muß explizit im Vertrag stehen. Wenn da nichts steht, von Kosten, haben Sie glück.
Haben Sie schon mit dem Vermittler gesprochen? Wäre ja das einfachste, um heraus zu finden, was los ist.

Den zweiten Versuch würde ich ohne Anwalt versuchen um Geld zu sparen.
Einen Anwalt können Sie immernoch beauftragen, bzw. Rat einholen.
Die erstberatung könnte kostenlos sein, kostet aber meistens so um die 100 €.
Ansonsten evtl. über die verbraucherzentrale versuchen. Dort ist es noch günstiger.

Gruß Micha

Hallo,

ja der Verkäufer ist ein Bauträger?
muss ich beim Rücktritt die Notarkosten zahlen, ich wollte möglichst den Kontakt mit dem Notar zunächst vermeinden.
Danke sehr

Die Notarkosten werden Sie wahrscheinlich zahlen müssen. Das ist aber im Verhältnis zum Kaufpreis nicht erwähnenswert und ist dann „Lehrgeld“

Der Notar muss neutral sein. Gehen Sie zum NOTAR!

MfG

Jens Gause

Hallo Micha,

danke, es sind nur von Kosten die Rede, die durch Sonderüwnsche entstehen

Leider kenne ich keine Anwälte im Düsseldorfer Raum.
Am besten einen Rechtsanwalt der gleichzeitig auch Notar ist, oder einen Notar in seiner Kanzlei beschäftigt.

hallo,

ich hoffe, sie haben nicht wie ich eine anzahlung geleistet. ich kann ihnen nur empfehlen, bei der verbraucherzentrale einen rechtsanwalt zu konsultieren und zwar ganz schnell bevor die rücktrittsfrist verstrichen ist. m.e. kann man innerhalb von 14 tagen von den meisten verträgen zurück treten, bei wohnungskäufen ist das schwieriger. wenn sie schon beim notar waren, geht es gar nicht und nicht notarielle wohnungskaufverträge sind rechtlich ungültig. dann kommt es auf den vertrag an. also, anwalt einschalten!