Hallo Leute ich hoffe mir kann einer Helfen.
Es geht um ein Leistungsvertrag der 2 Jahre leuft.
in der AGB steht " Ein Rücktrittrecht ist nicht vereinbart und somit ausgeschlossen "
Was ist aber wenn der Auftragnehmer Fehler macht z.b. Rechnung kamm zu spät, Rechnugsbetrag ist Falsch etc. kann man dann das ganze irgendwie kündigen?
was für § gibt da zu?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Gruß
David
Hallo,
Was ist aber wenn der Auftragnehmer Fehler macht z.b. Rechnung
kamm zu spät, Rechnugsbetrag ist Falsch etc. kann man dann das
ganze irgendwie kündigen?
Was nun - Kündigen oder Rücktritt ?
da gibt es Unterschiede
Den Vertrag zur Hand nehmen und einmal dahingehend lesen.
Christian
Also es geht um Rücktritt, da die leistung noch nicht erbracht wurde und das Geld schon abgebucht worden ist.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Was ist aber wenn der Auftragnehmer Fehler macht z.b. Rechnung
kamm zu spät, Rechnugsbetrag ist Falsch etc. kann man dann das
ganze irgendwie kündigen?
Also es geht um Rücktritt, da die leistung noch nicht erbracht
wurde und das Geld schon abgebucht worden ist.
Hallo,
ich frage mich gerade, wer hier den Fehler gemacht hat. Bezahlt hier jemand Geld ohne Rechnung und ohne Leistung?
Grüße
Ulf
1 „Gefällt mir“
Hallo, leider konte bis jetzt mir keiner richtig antworten, es wehre sehr nett wenn ich mal eine Antwort bekommen könnte.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Antwort für Dich
Hallo,
Hier die Antwort !!
Den Vertrag zur Hand nehmen und einmal dahingehend lesen.
Hallo, leider konte bis jetzt mir keiner richtig antworten, es
wehre sehr nett wenn ich mal eine Antwort bekommen könnte.
Christian