Ruecktrittsklausel Wohneigentum

Hallo Experten!

Ich wuerde Euch gerne folgenden Fall schildern:

Person A uebertraegt Teil seines Wohneigentums an Person B fuer z.B. 100.000 Euro. Person A haelt sich vertraglich Ruecktrittsrecht vom Vertrag im Falle einer Zwangsversteigerung bei Person B vor. Nach 15 Jahren kommt es tatsaechlich zur Zwangsversteigerung. Frage: Kann Person A von seinem Ruecktrittsrecht Gebrauch machen um Zwangsversteigerung abzuwenden? Wenn ja, sind in diesem Fall nur die 100.000 zurueckzuzahlen, oder muss der derzeitige Verkehrswert gezahlt werden? Erfolgt bei einer Ruecknahme des Wohneigentums die Loeschung aller Glaeubiger vom Grundbuch automatisch, oder bleiben diese bestehen?
Schon jetzt Dank fuer die Auskunft.

Es kommt darauf an, wie dieser Kaufvertrag aussieht. Ein Rücktritt geht eigentlich nicht, auch deshalb wird das Ganze ja notariell beurkundet.
Vielleicht kann der Notar noch etwas dazu sagen oder der Anwalt.
Und natürlich kann man auch die Immobilie auslösen, vorausgesetzt, die 100.000€ reichen aus.

Erfolgt bei einer Ruecknahme des
Wohneigentums die Loeschung aller Glaeubiger vom Grundbuch
automatisch, oder bleiben diese bestehen?
Schon jetzt Dank fuer die Auskunft.

Da kommt es darauf an, wer betreibender Gläubiger ist und an welcher Stelle im Grundbuch er steht.