Hallo Experten!
Ich wuerde Euch gerne folgenden Fall schildern:
Person A uebertraegt Teil seines Wohneigentums an Person B fuer z.B. 100.000 Euro. Person A haelt sich vertraglich Ruecktrittsrecht vom Vertrag im Falle einer Zwangsversteigerung bei Person B vor. Nach 15 Jahren kommt es tatsaechlich zur Zwangsversteigerung. Frage: Kann Person A von seinem Ruecktrittsrecht Gebrauch machen um Zwangsversteigerung abzuwenden? Wenn ja, sind in diesem Fall nur die 100.000 zurueckzuzahlen, oder muss der derzeitige Verkehrswert gezahlt werden? Erfolgt bei einer Ruecknahme des Wohneigentums die Loeschung aller Glaeubiger vom Grundbuch automatisch, oder bleiben diese bestehen?
Schon jetzt Dank fuer die Auskunft.