Sehr geehrte Damen und Herren,
Person XY hat bei einem Gewerbe Z, welches lebende Pflanzengüter
verschickt am 3.8. Pflanzen bestellt.
Da Person XY wenig später wegen Urlaubs abwesend sein wird, hat
Person XY am 9.8., 10.8., 11.8.
und 14.8. per E-Mail bei oben erwähntem Händler (Z) nachgefragt, wann
mit einer Lieferung gerechnet werden könne. Der oben genannte Händler
(Z) hat diese Mails nicht beantwortet. Person XY kontaktierte am
14.8. Händler Z erneut via E-Mail und stornierte den gesamten
Auftrag.
Am 21.08. diesen Jahres bekommt Person XY von Händler Z eine Mail,
dass die Pflanzen verschickt worden seien.
Daraufhin versuchte Person XY erneut mit Händler Z in Kontakt zu
treten: zunächst per Telefon. Händler Z war aber nicht erreichbar,
sodass Person XY nur eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter
hinterlassen konnte. In dieser Nachricht schilderte Person XY dem
Händler Z den Sachverhalt noch einmal bat um Rückruf. Kurz danach
hielt Person XY diesen Sachverhalt für den Händler Z noch einmal
schriftlich fest und schickte diesen dem Händler Z per E-mail.
Person XY las in den AGB’s des Händers Z: "D) Rücktrittsrecht
Dem Käufer, der als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (dies sind
Personen, die Ware zu einem Zweck erwerben, der weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann, den Erwerb ausschließlich über das Internet
oder jede andere Art von Fernkommunikation, wie Briefversand,
Katalogversand oder Telefax vornimmt) steht ein Widerrufsrecht in
Form eines Rückgaberechtes (§ 361 b, 3 Absatz 1 FernAbsG) von zwei
Wochen zu.
Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt frühestens mit Zugang der
Belehrung über das Widerrufsrecht, spätestens mit Empfang der Ware,
soweit die Belehrung vorher dem Kunden zuging. Der Käufer ist des
Weiteren verpflichtet, die Ware in einwandfreiem Zustand, mit der
Originalverpackung und mit Originalrechnung per Post an den Verkäufer
zurückzusenden. Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer zum
Schadensersatz verpflichtet, wenn eine Verschlechterung, der
Untergang oder die Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware eingetreten
ist und diese Umstände vom Käufer zu vertreten sind. Der Käufer hat
nach § 276 BGB diese Umstände dann zu vertreten, wenn er im Umgang
mit empfangenen Gegenständen deren Verschlechterung vorsätzlich oder
fahrlässig herbeigeführt hat. Nach § 276 Absatz 1 Ziffer 2 BGB
handelt derjenige fahrlässig, der die im Verkehr erforderliche
Sorgfalt außer Acht lässt. (§§ 3 FernAbsG, 361 a, 361 b BGB).
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind Lieferungen von
Pflanzen und Pflanzenteilen.
Im Falle der Ausübung des Widerrufs, trägt der Kunde die Kosten der
Rücksendung, wenn der Bestellwert 40,- Euro (€) nicht überschreitet,
es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware
entspricht. Liegt der Bestellwert über 40,- Euro (€), trägt
Naturwuchs die Kosten der Rücksendung. Setzen Sie sich in diesem
Falle mit uns unbedingt per Email oder Fax in Verbindung, damit wir
die Waren bei Ihnen abholen lassen.
Bei unfrei an uns zurückgeschickte Paketen verweigert wir
grundsätzlich die Annahme.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach
Ausübung des Widerrufsrechts zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht
bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde. Die Rücksendung hat an die
u.a. Adresse zu erfolgen."
Muß Person XY nun die Artikel annehmen und bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Person XY