MEINE MEINUNG! Bin KEIN ANWALT
Hallo
eigentlich, nach dem Recht das ich kenne vor dem 11.06.2010 gekauft läuft es so ab.
Der Kunde nimmt das Gerät und sendet es an den Händler zurück. Er sollte die Ware ordentlich verpacken und möglichst alles wieder rein legen.
Mit einem Anschreiben indem er auf die Rückversandkosten von zB 7€ hinweist und darum Bittet diese auch zu erstatten.
Dann wird der Kaufpreis, die Versandkosten zum Kunden und die Rückversandkosten von dir erstattet.
Der Kunde kann die Sache in gebrauch (!!!) nehmen wie es die Ware vorsieht. Also bei einem Handy damit zu telefonieren.
Und muss dann keine Wertminderung zahlen.
Wenn du das Handy als Hammer oder Unterwasserkamera nimmst wäre das wär anderes.
Ich würd dem Händler das so unter die Nase reiben und bei PAYPAL sofort nachdem die Ware angekommen wurde (versichert als Paket versendet) den Betrag wieder einfordern. Also eine Unstimmigkeit melden.
Nach dem 11.06. gibt es eine neu Widerrufsbelehrung, die ich aber noch nicht so genau kenne. Hier kann unter anderem Wertersatz gefortdert werden glaube ich…
Also
Gerät an Händler senden. Rückversandkosten geltend machen.
Wenn der Händler sich querstellt oder nicht antwortet sofort bei Paypal einen Konflikt eröffnen, rein schreiben mit Paketnummer dass die Ware wieder zurück gesendet wurde und einen Streitfall melden.
Zeigt der Händler sich immer noch nicht kooperativ negativ Bewerten in ebay. Rückversandkosten geltend machen.
Zahlt der Händler nun alles zurück würd ich die Bewertung wieder ändern (man muss ja fair bleiben).
Meistens läufts auf ein Treffen in der Mitte hinaus. Also dass du auf den Versandkosten zum Händler sitzen bleibst…
Hatte schonmal den Fall dass einer 15% Wertminderung wollte, weil ich aber keinen Anwalt einschalten wollte (obwohl 200€ Wert) handelte ich ihn auf 10% runter.
Wichtig ist dass man immer fair bleiben muss, und Bewertungen schaden eine Menge, deshalb sollte man die dann auch wieder entfernen.
Daniel