Rücktrittsrecht bei Internetkauf einer Neuware

Hallo.
Ich hoffe ich bin hier richtig.

Ein Kunde kauft sich, sagen wir mal bei E-bay von einem gewerblichen Händler ein Handy. Nach Erhalt der Ware (Neuware) stellt sich heraus das die Ware nicht dem entspricht was es sich erhofft hatte, und möchte das Neugerät zurückgeben.
Der Käufer hat per PayPal bezahlt, und zwar 66,33 Euro plus 6,90 Euro Versand.
Also insgesamt 73,23 Euro.

Wie würde sich nun die Rückgabe und die Erstattung des Kaufpreises von 66,33 Euro abspielen.

Da der Kaufpreis mehr als 40,00 Euro beträgt muss doch der Käufer die Rücksendung auch nicht bezahlen. Oder ?

Kann jemand dem Käufer ein paar Hinweise geben.

Danke schon mal vorweg.

mfg

MEINE MEINUNG! Bin KEIN ANWALT

Hallo

eigentlich, nach dem Recht das ich kenne vor dem 11.06.2010 gekauft läuft es so ab.

Der Kunde nimmt das Gerät und sendet es an den Händler zurück. Er sollte die Ware ordentlich verpacken und möglichst alles wieder rein legen.

Mit einem Anschreiben indem er auf die Rückversandkosten von zB 7€ hinweist und darum Bittet diese auch zu erstatten.

Dann wird der Kaufpreis, die Versandkosten zum Kunden und die Rückversandkosten von dir erstattet.

Der Kunde kann die Sache in gebrauch (!!!) nehmen wie es die Ware vorsieht. Also bei einem Handy damit zu telefonieren.
Und muss dann keine Wertminderung zahlen.
Wenn du das Handy als Hammer oder Unterwasserkamera nimmst wäre das wär anderes.

Ich würd dem Händler das so unter die Nase reiben und bei PAYPAL sofort nachdem die Ware angekommen wurde (versichert als Paket versendet) den Betrag wieder einfordern. Also eine Unstimmigkeit melden.

Nach dem 11.06. gibt es eine neu Widerrufsbelehrung, die ich aber noch nicht so genau kenne. Hier kann unter anderem Wertersatz gefortdert werden glaube ich…

Also
Gerät an Händler senden. Rückversandkosten geltend machen.
Wenn der Händler sich querstellt oder nicht antwortet sofort bei Paypal einen Konflikt eröffnen, rein schreiben mit Paketnummer dass die Ware wieder zurück gesendet wurde und einen Streitfall melden.
Zeigt der Händler sich immer noch nicht kooperativ negativ Bewerten in ebay. Rückversandkosten geltend machen.

Zahlt der Händler nun alles zurück würd ich die Bewertung wieder ändern (man muss ja fair bleiben).
Meistens läufts auf ein Treffen in der Mitte hinaus. Also dass du auf den Versandkosten zum Händler sitzen bleibst…

Hatte schonmal den Fall dass einer 15% Wertminderung wollte, weil ich aber keinen Anwalt einschalten wollte (obwohl 200€ Wert) handelte ich ihn auf 10% runter.

Wichtig ist dass man immer fair bleiben muss, und Bewertungen schaden eine Menge, deshalb sollte man die dann auch wieder entfernen.

Daniel

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur der Hinweis auf die AGB bei ebay.
hallo,
in den AGB. der gewerblichen Verkäufer wird i.R. auf die Widerrufsfrist hingewiesen. Dort wird auch die Rückgabe geregelt. Z.B. die Ware unfrei zurückschicken oder Verkäufer sendet Rücksendeaufkleber. Bei ebay nachlesen ist alles genau geregelt. Dann die Sachlage Paypal mitteilen und alles andere geht von selbst.
Ist alles geregelt.
Gruß Günter

Wie siehts aber aus, wenn der Verkäufer in seinem Widerrufsrecht und Garantie folgendes schreibt:

Zitat:
„Achtung: Wenn die bestellte Ware bei Ihnen wirklich defekt ist und Sie die Ware unbedingt an uns zurücksenden möchten, tragen Sie selber das entstandene Versandkosten und senden die Ware in unsere Lager in China, nachdem wir Ihre Zurücksendung erhalten, werden wir Ihnen sofort einen neuen Artikel aus Deutschland schicken. Sie selber sind für die ganze Zurücksendung verpflichtet“

oder das hier:

Zitat:
„Der Käufer ist innerhalb 4 Woche berechtigt, seine Bestellung zu widerrufen und bereits erhaltene Ware zurückzusenden. Hat der Käufer die Ware vor Widerruf und Rückgabe in Gebrauch genommen, hat er Wertersatz für die gezogenen Nutzungen und eine Verschlechterung der Ware in Höhe von 15% des Warenwertes zu leisten. Eine abweichende Bewertung des Wertersatzes wir uns vor. Der Wertersatz kann im Einzelfall die Höhe des Kaufpreises erreichen. Hat der Käufer die Ware lediglich in angemessener Form geprüft, haben wir keinen Anspruch auf Wertersatz. Auf die ausführliche Information zu den Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs auf unserer entsprechenden Serviceseite weisen wir ausdrücklich hin.“

Ich bin nun verwirrt !!

Entweder es steht mir in Deutschland ein generelles Rückgaberecht innerhalb der Frist zu oder nicht. Sollte die Ware über 40 Euro Warenwert liegen muss auch der Verkäufer die Rücksendung übernehmen.

Worum es bei mir hier geht, ist ein bei e-bay als gewerblicher angemeldeter Verkäufer.

Gruß.

Hallo,

Zitat:
„Achtung: Wenn die bestellte Ware bei Ihnen wirklich defekt
ist und Sie die Ware unbedingt an uns zurücksenden möchten,
tragen Sie selber das entstandene Versandkosten und senden die
Ware in unsere Lager in China, nachdem wir Ihre Zurücksendung
erhalten, werden wir Ihnen sofort einen neuen Artikel aus
Deutschland schicken. Sie selber sind für die ganze
Zurücksendung verpflichtet“

Kompletter Unsinn. Bei mangelhafter Ware trägt der Verkäufer alle Kosten. Siehe faq:1152
Im übrigen bezweifle ich auch heftig, dass der Verkäufer den Versand nach China verlangen kann. Man hat schließlich keinen Vertrag mit irgendeinem Chinesischen Händler angeschlossen. Was ist mit dem Transportrisiko, dem Zoll, den heftig erhöhten Kosten, dem Aufwand, der Zeit für den Transport?
Dabei hat das natürlich nichts mit dem Rücktrittsrecht bzgl. Fernabsatz zu tun, hier geht es um die Sachmangelhaftung.

Zitat:
"Der Käufer ist innerhalb 4 Woche berechtigt, seine Bestellung
zu widerrufen und bereits erhaltene Ware zurückzusenden. Hat
der Käufer die Ware vor Widerruf und Rückgabe in Gebrauch
genommen, hat er Wertersatz für die gezogenen Nutzungen und
eine Verschlechterung der Ware in Höhe von 15% des Warenwertes
zu leisten. Eine abweichende Bewertung des Wertersatzes wir
uns vor. Der Wertersatz kann im Einzelfall die Höhe des
Kaufpreises erreichen. Hat der Käufer die Ware lediglich in
angemessener Form geprüft, haben wir keinen Anspruch auf
Wertersatz. Auf die ausführliche Information zu den
Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs auf unserer
entsprechenden Serviceseite weisen wir ausdrücklich hin."

Teil eins halte ich für ungültig, weil der Beginn der Frist nicht genannt wird.
Teil 2 könnte gültig sein wegen des von mir hervorgehobenen Satzes.
Siehe dazu faq:1240.

Aber: ianal.

Gruß
loderunner

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