Ich habe vor kurzen eine Wohnung mit meiner Frau besichtigt, die uns so gut gefallen hat, dass wir sie nehmen wollten.
Wir haben seit Wochen dem Makler wegen dem Besichtigungstermin hinterher telefoniert. Nach dem vierten oder fünften Versuch (über 3 Monate) hat er dann einen Termin mit uns vereinbart. Es hat sich solange hingezogen, weil es noch Unklarheiten mit dem Vormieter und dem Wohnungsverwalter gab.
Bei der Besichtigung hat uns die Wohnung auf Anhieb gefallen. Der Makler hat uns die Kontaktdaten des Wohnungsverwalters nur gegen eine Unterschrift auf dem Provisionsvertrag ausgehändigt. Es war eine billige Kopie und die Angaben auf diesen Schreiben waren:
Ort, Zeit, Wohnung und 2 Monatsmieten Provision bei Zustandekommen eines Mietvertrags.
Nun meine Frage:
Zählt das als Haustürgeschäft und habe ich das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu kündigen? (Anmerkung: Die Wohnung war zum Besichtigungstermin noch an den Vormieter vermietet.)
Wenn der Vertrag nicht zustande gekommen ist, hat der Makler ein Recht auf seine Provision?
Nur zum Verständniss, ich habe kein Problem damit jemanden für seine Leistung zu bezahlen. Allerdings hat der Makler in meinen Augen lediglich die Adresse der Hausverwaltung herausgegeben und im Nachgang eine Rechnung geschrieben. Diese Leistung ist für mich nicht akzeptabel und keine 1500 Euro wert.
Zählt das als Haustürgeschäft und habe ich das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu kündigen?
Nein.
(Anmerkung: Die Wohnung war zum Besichtigungstermin noch an den Vormieter vermietet.)
Was hat das mit der Maklercourtage zu tun ?
Wenn der Vertrag nicht zustande gekommen ist, hat der Makler ein Recht auf seine Provision?
Der Vetrag ist zusatnden gekommen und der Makler hat seine Couratge dann verdient, wenn ein Miet- oder Kaufvertrag geschlossen wird.
seine Leistung zu bezahlen. Allerdings hat der Makler in
meinen Augen lediglich die Adresse der Hausverwaltung herausgegeben
Nur das war sein Job und den hat er getan.
Diese Leistung ist für mich nicht akzeptabel und keine 1500 Euro wert.
Dann hättest Du diese Leistung nicht in Anspruch nehmen sollen. Wenn man eine Immobilie über einen Makler besichtigt/erwirbt wird Courtage fällig. Wem das nicht gefällt, der darf sich nicht an einen Makler wenden.
BGB §652 (1): Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Mäklers zustande kommt. Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Mäklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt.
Der Nachweis besteht darin, dass der Makler dem Auftraggeber einen ihm bisher unbekannten Interessenten oder ein Objekt und den künftigen Vertragspartner benennt, so dass der Auftraggeber von sich aus Vertragsverhandlungen aufnehmen kann. Die Angabe von Name und Anschrift des Interessenten ist hierfür in der Regel ausreichend.