Moin zusammen.
Gehen wir einmal davon aus, A geht in die Buchhandlung B und möchte ein Buch haben. B bestellt es und sagt A, dass das Buch in einer Woche dann da ist. Nach sechs tagen ist das Buch noch nicht da - Kann A jetzt vom „Kaufvertrag“ (oder ist der noch gar nicht mit der Bestellung abgeschlossen?) zurücktreten?
Wie sieht es aus, wenn diese sieben Tage, die von der Buchhandlung genannt wurden, überschritten werden? Kann A dann zurücktreten?
Wenn A nun ein Buch in einer Buchhandlung zurücklegen lässt, am nächsten Tag das interesse an dem Buch verliert, hat er sich schon verpflichtet, dass Buch dann auch zu kaufen? Er hat ja schon das Interesse an dem Buch bekundet.
Schöne Grüße
Disap