Rücktrittsrecht beim Mobilheimkauf?

Hallo :smile:
Es wurde ein Mobilheim auf einem Campingplatz gekauft. Der Verkäufer verschwieg den Käufern beim Kauf, dass in naher Zukunft der gesamte C.Platz geräumt wird und man nichts mehr mit dem Mobilheim anfangen kann. Hat man da jetzt noch ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag? Viell. wegen arglistiger Täuschung?! Oder hat man da jetzt Pech gehabt? Bitte um eine schnelle Antwort und danke im Voraus.
LG S.

Hallo!

Ich weiß leider nicht, was ein Mobilheim ist, ob ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil gemeint ist. Ist aber auch egal, denn beiden haftet die Eigenschaft „mobil“ an. Macht ein Campingplatz dicht, rollt man das Heim zu einem anderen, das ist ja das Schöne daran. Insofern kann von „nicht mehr zu gebrauchen“ ja auch keine Rede sein. Da Mobilheime mobil sind, erwirbt man auch keine Rechte am Grundstück, auf dem sie stehen.

Man könnte allenfalls mit arglistiger Täuschung argumentieren, wenn der Verkäufer wusste, dass es dem Käufer nicht nur um einen Wohnwagen, sondern in vorderster Linie auch um einen PLatz genau auf diesem Campingplatz gegangen ist, der Verkäufer wußte, dass der Campingplatz nicht mehr lange aufhaben würde und diesen Umstand verschwieg, weil er damit rechnete, dass es bei Kenntnis des Käufers nicht zu dem Geschäft käme.

Hallo!

Ich weiß leider nicht, was ein Mobilheim ist, ob ein Wohnwagen
oder ein Wohnmobil gemeint ist. Ist aber auch egal, denn
beiden haftet die Eigenschaft „mobil“ an. Macht ein
Campingplatz dicht, rollt man das Heim zu einem anderen, das
ist ja das Schöne daran. Insofern kann von „nicht mehr zu
gebrauchen“ ja auch keine Rede sein. Da Mobilheime mobil sind,
erwirbt man auch keine Rechte am Grundstück, auf dem sie
stehen.

Hey :smile:

also das Ding steht fest auf diesem Platz und kann nicht bewegt werden. Es ist ausgebaut wie eine Art kleines Häuschen.
Der Platz auf dem dies steht ist natürlich gepachtet, wobei das „Häuschen“ einen anderen Eigentümer hat als der Platz selbst.