Rücktrittsrecht des Verkäufers

Hallo,

nehmen wir an, es wurde in einem Möbelgeschäft eine Küche gekauft, ein Ausstellungsstück. Dies wurde z. Bsp. mit den Worten „Machen Sie ein faires Angebot“ angepriesen. Daraufhin hat jemand ein Angebot unterbreitet, das vom Möbelhaus angenommen wurde. Zusätzlich hat man ein paar Extras vereinbart, die schriftlich im Kaufvertrag vereinbart wurden. Eine wiederholte Annahme ist erfolgt.

In unserem Fall stellt sich nach Wochen und bereits geleisteter Anzahlung heraus, dass die Küche zu dem verhandelten Preis ein Minusgeschäft für das Möbelhaus wäre. Das Geschäft teilt daraufhin den Käufer mit, dass man sich den Deckungsfehlbetrag entweder zwischen Käufer und Verkäufer teilen würde oder das Möbelhaus vom Kaufvertrag einseitig zurücktreten wollte.

Ist solch ein Rücktrittsrecht für den Verkäufer bzw. Möbelhaus möglich? Wenn nein, welche Rechte hätte der Käufer und welche Mittel könnte er dagegen einsetzen (Schadenersatz, bestehen auf Vertragserfüllung usw.). Wir nehmen in unserem Fall an, dass die Küche ohne Mängel immernoch existiert und „lediglich“ der fehlende Deckungsbetrag der Grund für das Verhalten des Verkäufers ist.

Im Voraus vielen Dank und Grüße,

ThomasF

Hallo,

es besteht kein Rücktrittsrecht für den Verkäufer, es sei den, es wurde Vertraglich eins vereinbart.

Kalkulationsfehler sind normalerweise keine Fehler, die die Anfechtung des Kaufvertrages begründen können.

hth

Hallo,

vielen Dank für die Information.

Beste Grüße,

ThomasF