rücktrittsrecht einer reservierungsanzahlung

Ich habe für ein Ferienappartment in Spanien eine Reservierungsanzahlung geleistet. Jetzt ein halbes Jahr vor Reiseantritt möchte ich aber nicht mehr reisen und somit meine Anzahlung natürlich zurück haben. Der Appartmentbesitzer weigert sich jedoch, mir das Geld ( immerhin 1000,-€) zurückzugeben. Wer weiss, ob dies sein Recht ist oder ob er nicht sogar gegen das Recht verstösst?? In Deutschland könnte man sicherlich, sogar ohne Bearbeitungsgebühr, das Geld ohne weiteres zurückfordern. Aber vielleicht gelten in Spanien andere Gesetze?
Vielen Dank für Ihren Rat! Lieben Gruss B.Förster

Da gibt es so eine FAQ, bei der es sich um Rechtsauskünfte handelt.

Was sagt denn der Vertrag?

Haelge

Guten Morgen,

In Deutschland könnte
man sicherlich, sogar ohne Bearbeitungsgebühr, das Geld ohne
weiteres zurückfordern.

Zurückfordern schon. Aber nicht zurückbekommen. Warum auch? Es gibt einen Vertrag, der einseitig aufgelöst werden soll. Dem kann der andere zustimmen, muss aber nicht. Vielleicht hat der Mensch sogar über evtl. Stornokosten etwas im geschlossenen Mietvertrag stehen.
Ansonsten bliebe es dem Mieter frei, zu beweisen, dass dem Vermieter keine oder nur geringere Kosten angefallen sind. Im Zweifel würde das ein Gericht entscheiden.

lg
Richard