Rücktrittsrecht Fitnessstudio

Ein Kunde hat einen Fitness-Vertrag abgeschlossen, der Fitnessclub erlaubt das Trinken von mitgebrachten Getränken nur in der Umkleidekabine. Ist das rechtens? Zudem wurde erst nach telefonischer Anfrage was zum 14-tägigen Rücktrittsrecht erzählt-im Vertrag steht dazu nix-. Der Kunde wurde auch überrumpelt und hat den Vertrag ohne ein vorheriges Probetraining unterschrieben (wurde auch damit gelockt, dass die Anmeldegebühr weg fällt, bei sofortiger Unterzeichnung). Kann der Kunde nun sofort vom Vertrag zurück treten? Der Vertragsbeginn wäre erst am 1.8.2005. Würde es reichen zu schreiben: „hiermit trete ich vom Vertrag vom 5.7.05 zurück“ oder „…lege ich Widerspruch ein und trete vom Vertrag zurück…“ Für schnelle Antworten bin ich sehr dankbar :smile:

Hallo,

mal abgesehen von allem anderen: es gibt kein generelles Rücktrittsrecht bei solchen Verträgen. Wenn man den Vertrag unterschreibt, gilt er. Wenn kein Rücktrittsrecht im Vertrag ist, gibt es auch keins.

Gruß,

Myriam

hallo,

Zudem wurde erst
nach telefonischer Anfrage was zum 14-tägigen Rücktrittsrecht
erzählt-im Vertrag steht dazu nix-.

nunja, vertraglich vereinbart bedeutet ja nicht, das es schriftlich ist. fraglich ist hier, ob hier eine belehrung über ein gesetzliches rücktrittsrecht erfolgen sollte am telefon oder ob es um die einräumung eines vertraglichen rücktrittsrecht geht.

wo wurde der vertrag unterschrieben? stand an der straße, in der uni, zu hause?

gruss:

showbee

Der Vertrag wurde im Studio unterschrieben, die Dame am Telefon meinte, es gilt, wie bei allen anderen Verträgen auch ein 14-tägiges Rücktrittsrecht

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Vertrag wurde im Studio unterschrieben, die Dame am
Telefon meinte, es gilt, wie bei allen anderen Verträgen auch
ein 14-tägiges Rücktrittsrecht

Das ist Blödsinn. Es mag ja sein, dass das Studio ein 14-tägiges Rücktrittsrecht anbietet (schön wärs, ansonsten siehst Du alt aus). Aber es gibt so etwas nicht generell. Dies gilt nur für Haustürgeschäfte und den Fernabsatz.

Gruß,

Myriam

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Kann mir nun jemand noch etwas bezüglich den Getränken verraten?
Vielen Dank im Vorraus

Wenn die im Fitnessstudio erhältlichen Getränke auch im Trainingsbereich
getrunken werden dürfen, die mitgebrachten aber nicht, dann ist das nicht
zulässig.

Das steht hier:
http://www.jurawelt.com/aufsaetze/zivr/8263

Grüße vom T.

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Gehe doch zum Arzt (falls du einen sehr netten hast) und erkläre ihm die Situation und dass er dir bitte eine Bescheinigung geben soll, dass du kein Sport mehr ausüben darfst (er kennt da bestimmt ein paar Krankheiten, zur Not Beinbruch, dann schickst du es per Post). Ich weiß, dass man solch einen Vetrag kündigen kann, wenn es wegen körperlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

Viel Erfolg

???

Gehe doch zum Arzt (falls du einen sehr netten hast) und

Gründen nicht mehr möglich ist.

Anstiftung zu einer Straftat?

Viel Erfolg

Viel Vergnügen!

Axel

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