Rücktrittsrecht im Grdst. Kaufvertrag ?

Hallo,

Ist es üblich in einem Kaufvertrag vorzusehen, dass der Käufer innerhalb von 4Monaten von einem Grdstkaufvertrag zurücktreten darf, wenn er keine Baugenehmigung / Vorbescheid erhält ?
Besonders unter dem Gesichtspunkt, da es sich ja vorab erfragen läßt ob ein bestimmtes Vorhaben das Wohlwollen der Ämter erhält oder nicht…
D.h wird so eine Klausel vielleicht dazu verwendet, einen an sich unerwünschten Optionskauf durch die Hintertür unter zu bringen ?
D.h. ich versuche mal ob ich das Grundstück weiter verkaufen kann und wenns nicht klappt dann gebe ich es eben unter dem Vorwand dass… wieder zurück ?

Danke !
Peter

Hi,

Ist es üblich in einem Kaufvertrag vorzusehen, dass der Käufer
innerhalb von 4Monaten von einem Grdstkaufvertrag zurücktreten
darf, wenn er keine Baugenehmigung / Vorbescheid erhält ?

Keine Ahnung, aber für sinnvoll halte ich das schon.

Besonders unter dem Gesichtspunkt, da es sich ja vorab
erfragen läßt ob ein bestimmtes Vorhaben das Wohlwollen der
Ämter erhält oder nicht…

siehe: http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf09441.html

Ob dein konkretes Vorhaben dann auch wirklich genehmigt wird, steht dabei immer noch in den Sternen. Davon kann ich ein Lied singen.

D.h. ich versuche mal ob ich das Grundstück weiter verkaufen
kann und wenns nicht klappt dann gebe ich es eben unter dem
Vorwand dass… wieder zurück ?

Erstmal gilt: http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p23.html

Der VK kann sich doch auch absichern, indem er die Bauvoranfrage und die Genehmigungen sich zeigen läßt. Wenn der Käufer dann utopische Baumaßnahmen anfragt, die garantiert nicht bewilligt werden, dann könnte man auf solch einen Gedanken kommen.

Selbst wenn das mal vorkommt, so what?

mfg Ulrich

Hi,
jemand der professionell ein Grundstück erwirbt, wird dies nur in Verbindung mit einem Rücktrittsrecht für die Baugenehmigung und Altlasten/Baugrund abwickeln. Richtig wäre es noch, wenn dem Rücktrittsrecht für die Baugenehmigung hinzugefügt würde, daß auch bestimmte Auflagen in einer erteilten Baugenehmigung einen Rücktritt begründen.
Was nützt es dem Käufer, ein Grundstück zu erwerben, wenn er seine geplante Maßnahme nicht umsetzen kann?!
Vorab kann man beim Stadtplanungsamt bzw. beim Bauamt abklären, ob das Vorhaben überhaupt zulässig ist und ob ein geplantes Gebäude oder Objekt bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig wäre.

MfG
Ralf W.