Ich wollte ein Haus kaufen.Der Makler hatte schon bevor die Finanzierung stand einen Notar Termin veranlasst der auch von mir/uns unterschrieben wurde es wurde nachträglich ein Rücktrittsrecht vereinbart und vom Notar eingetragen.Die Finanzierung wurde von der Bank abgelehnt, danach nahm ich mein Rücktrittsrecht in Anspruch. Gleichzeitig schickte mir der Makler einen Finanzierungsvorschlag den ich aber dann nicht in Anspruch nehmen wollte. Der Verkäufer rief mich bitter böse an und will jetzt einen Rechtsanwalt einschalten und mich auf Schadenersatz Verklagen.
Meine Frage kommt der Verkäufer damit durch. Da durch ihm angeblich ein schaden entstanden ist??
Also ein einwandfreies klar verständliches Deutsch würde bei so heiklen Fragen schon helfen 
Was heisst:„es wurde nachträglich ein
Rücktrittsrecht vereinbart“? Etwa nach der Unterschrift unter den Vertrag?
Im Übrigen gilt: Wenn die Parteien ein Rücktrittsrecht bei Eintritt bestimmter Ereignisse vereinbaren (z.B. bei nicht Zustandekommen der Finanzierung), dann können sie es auch schadlos ausüben. Ob das hier der Fall ist müsste aber - wie immer - unter Einsicht in den genauen Wortlaut des Vertrages einer fallbezogenen Einzelprüfung unterzogen werden.
Im Übrigen gilt wie immer hier: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft, die nur Anwälte erteilen dürfen.
Erst einmal danke für die Antwort .
Das Rücktrittsrecht wurde vor der Beurkundung mit eingefügt und kurz vor Ablauf verlängert durch beide Parteien und danach kam erst die absage durch die Bank.
Das kommt ganz darauf an, was genau im notariellen Kaufvertrag gestanden hat. An diesen Vertrag können Sie sich halten.
Viele Grüße
Sun
Ja dann, wenn die „Rücktrittsvereinbarung“ auch die Finanzierung beinhaltet, dann dürfte der Verkäufer nichts können. Fragt sich allerdings, ob sich das Recht auf diese eine oder ggf. auch alternative Angebote bezog. Hier käme es dann wohl doch auf die exakte Formulierung an.
Und selbst im Schlimmsten Fall müsste der Verkäufer seinen Schaden erst einmal nachweisen. Was üblicherweise schwer fällt. Tipp: einfach den Notar fragen, der den Vertrag formuliert hat. Der sollte wissen was…
Danke für die Antwort. Aber das kann ich selber noch nicht so genau sagen da der Notar mir auch noch nicht ein mal den Vertrag geschickt hat. Und der wurde schon am 15.5. unterschrieben .
Nach aussage der Sekretärin des Notars reicht die schriftliche Rücktritts Erklärung (Natürlich per Einschreiben) .
Aber noch eine Frage? Muss ich auch noch die Erklärung von der Bank wegen der Abgelehnten Finanzierung zum Notar schicken.
Und Da bei diesem Haus kauf alles bei mir schief ging was schief gehen kann!!!Frage-- mit was müsste man rechnen wenn die klage zu Stande kommt und der Verkäufer recht bekommt?
hi!
also, ich mache ja selber inn finanzierungen und kann nur sagen: kein notartermin ohne finanzierung, die nicht definitiv steht, aber gut…
ihr habt ja rücktrittsrecht eingebaut…ist es notariell geschehen und zwischen beiden parteien vereinbart? alles andere ergäbe ja keinen sinn…
davon gehe ich also mal aus.
wenn es so ist, stellt sich die frage, warum der verkäufer dann seine eigene vereinbarung in frage stellt…und vor allem, wo der schaden sein soll…und wo denn ein verschulden irgendeines beteiligten sein soll, wenn alles im rahmen des vorher so vereinbarten liegt…
so gesehen würde ich dem gelassen entgegen sehen und das getöse nicht allzu ernst nehmen…
bordeaux71
Vielen Dank für die Antwort darf ich noch mal deine Zeit in Anspruch nehmen vieleicht kanst du mir da auch Helfen.-kann der Verkäufer darauf bestehen das ich eine andere Finanzierungsvorschlag annehmen muss
mit was muss man rechnen wenn der Verkäufer einen verklagt (da ich wohl nur in die SCH…greife)
Was muss man noch zum Notar Schicken außer dem Einschreiben das man zurück treten will
und was muss in dem Rücktritts Formular Stehen
das habe ich dem Notar per Einschreiben geschickt
hiermit mache ich von meinem vertraglich vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch und widerrufe den am 15.05.2012 geschlossenen Kaufvertrag zwischen Familie XXXX und XXXX und XXXXXX unter der Einhaltung der beim Notar eingetragenen Frist bis zum 06.06.2012. ODER REICHT DAS NIC
Hallo nochmal!
also, der text klingt sehr gut, auf jeden fall die urkunderollennummer noch erwähnen, 2 x einschreiben gegen rückschein, zur kenntnis ebenso auch noch an den verkäufer.
natürlich kann einen niemand zu einer finanzierung zwingen, wäre ja lachhaft, dazu kommt, dass ein sog. „finanzierungsvorschlag“ genau so viel aussagt wie eine rolle klopapier, nämlich gar nichts.
und wenn man verklagt wird, muss man prinzipiell mit allem rechnen. hier kann ich nun echt nichts zu sagen.
gruss! bordeaux71
Danke Wünsche eine gute Nacht
Dies ist ein so komplexen Rechtsproblem, welches man als Experte nach dieser Schilderung nicht beurteilen kann und darf.
Es gibt nur einen Tipp von mir. Wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens und lassen Sie sich dort rechtskundig beraten.
Ihr
Thorsten Hausmann
Hausmann Immobilien
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