Rücktrittsrecht vom Hauskauf

Hallo,

kann man gegen einen Hauskauf-Vertrag Widerspruch einlegen, wenn man wegen der Unterschrift betrogen worden ist?

Danke für eine Antwort!!

Myofilament

Hallo,

kann man gegen einen Hauskauf-Vertrag Widerspruch einlegen,
wenn man wegen der Unterschrift betrogen worden ist?

???

Der Kaufvertrag über eine Immobilie bedarf zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Dafür muss der Notar beim Vertragsschluss anwesend sein und sowohl Käufer als auch Verkäufer beratend zur Seite stehen. Selbstverständlich prüft der Notar auch die Identität der Vertragspartner.

Also: Was genau ist in diesem fiktiven Fall vorgefallen?

Gruß

S.J.

Guten Tag,

Nach dem Gespräch mit einem Vertreter eines Bauunternehmens und liess sich dieser das angebliche Beratungsgespräch für die Immobilie quittieren. Er deckte dabei das Blatt geschickt ab, sodass nicht ersichtlich war, dass es sich bereits um einen Vertrag handelte. Ferner sollte diese Unterschrift und auch dieses Gespräch nichts Bindendes sein. Dieses Blatt Papaier war der Kaufvertrag für das Haus. Er nahm die kompletten Unterlagen mit zurück ins Büro und über 3 Wochen später bekamen wir den Kaufvertrag für das Haus zugeschickt. Ein Notar war dabei nicht anwesend- ist das zwingend notwendig für den Abschluss eines Vertrages in dieser Form??
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!

Hallo,

Nach dem Gespräch mit einem Vertreter eines Bauunternehmens
und liess sich dieser das angebliche Beratungsgespräch für die
Immobilie quittieren. Er deckte dabei das Blatt geschickt ab,
sodass nicht ersichtlich war, dass es sich bereits um einen
Vertrag handelte. Ferner sollte diese Unterschrift und auch
dieses Gespräch nichts Bindendes sein. Dieses Blatt Papaier

na da war aber jemand extrem blauäugig…

war der Kaufvertrag für das Haus. Er nahm die kompletten
Unterlagen mit zurück ins Büro und über 3 Wochen später
bekamen wir den Kaufvertrag für das Haus zugeschickt. Ein
Notar war dabei nicht anwesend- ist das zwingend notwendig für
den Abschluss eines Vertrages in dieser Form??

Ja. Definitiv. http://www.notar-dols-berlin.de/beratung/notariat/ra…

Gruß

S.J.

Ein
Notar war dabei nicht anwesend- ist das zwingend notwendig für
den Abschluss eines Vertrages in dieser Form??

nein, da der formnichtige vertrag ex nunc durch eintragung und auflassung ex nunc geheilt werden kann, http://dejure.org/gesetze/BGB/311b.html

Hallo,
versteh ich das richtig? Es geht um den Vertrag, ein Haus zu kaufen, das auf einem schon vorhandenen Grundstück noch gebaut werden soll?
Also: das Grundstück gehört einem schon und jetzt hat man unwissentlich einen Vertrag über den Bau eines Hauses geschlossen?
Dann braucht man wirklich keinen Notar.

Problem 1: wie beweis ich das?
Problem 2: steht irgendwas im Vertrag?
Problem 3: wie hoch ist der Schadensersatz, den der Bauträger haben will und kann ich ihn mir leisten.

Gruß
HaWeThie

Guten Tag,

Danke für die schnelle Antwort.
Ich muss da allerdings noch eine Sache richtig stellen:
das Grundstück gehört uns noch gar nicht, es ist nur für uns reserviert. Wir haben noch keinen Vertrag für den Grundstücks-Kauf unterschrieben.
Ist der Vertrag dann gültig??

Gruß Myofilament

Hallo,

das Grundstück gehört uns noch gar nicht, es ist nur für uns
reserviert. Wir haben noch keinen Vertrag für den
Grundstücks-Kauf unterschrieben.
Ist der Vertrag dann gültig??

Es wäre an der Zeit, mal darüber zu erzählen, was denn nun genau ‚gekauft‘ wurde. Ein Haus? Der Bau eines Fertighauses? Ein Architektenvertrag? Ein Beratungsvertrag?
Gruß
loderunner (ianal)

Guten Tag,

laut den Unterlagen ist das der Bau eines Fertighauses.

Gruß