Hallo zusammen,
weiß jemand, wer die Notarskosten trägt, wenn eine Partei vom Kaufvertrag zurücktritt? (Rücktrittsrecht ist im Kaufvertrag geregelt)
wenn keine zeitliche Befristung des Rücktrittsrechtes im Vertrag angegeben ist, wie lange besteht es dann?
Vielen Dank schonmal!
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Hallo,
üblicherweise ist - wenn schon ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde - auch geregelt, wer für den Rücktritt die Kosten trägt… eine einheitliche Regelung oder gar eine gesetzliche gibt es da nicht (außer die übliche, dass unbeschadet einer vertraglichen Vereinabrung immer beide Vertragsparteien gesamtschuldnerisch ggü. dem Notar/Gericht haften).
Man könnte die Kostenfrage ggf. daraus schließen, aus welchem Grund da wer ein Rücktrittsrecht hat (öffentliche Mittel z.B?), ob eine erneute Erklärung nötig wird oder der erste Vertrag - z.B. bei Eintritt einer bestimmten Auflage/Bedingung - zur Erklärung ausreicht (bei ersterem würde der Erklärende zunächst zahlen, bei letzterem zunächst derjenige, der für die erste Erklärung die Kosten übernommen hat). Im Zweifel sollte man den Notar um Rat bitten.
Gruß vom
Schnabel
Vielen Dank für die Antwort!
Eigentlich wars sogar so, dass der Vertrag erst gültig ist, wenn eine höhere Instanz der gegnerischen Partei schriftlich zustimmt. das wollen die jetzt aber nicht, es sei denn, wir unterschreiben noch einen Nachtrag. Diesen Nachtrag wollen wir aber auf keinen Fall unterschreiben.
Was man bei den Formulierungen immer auf der Hut sein muss!
VIelen Dank!
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