Rücktrittsrecht vom Pferdetausch?

Hallo,

hier eine dringende Frage zu folgendem Sachverhalt.

Privatperson möchte Pferd verkaufen und findet Händler als Interessenten. Der Händler bietet einen Tausch gegen ein anderes Pferd unter Zugabe von zusätzlich 250 EUR an, da die Privatperson ein neues Pferd sucht. Es kommt zum Tausch unter Zeugen ohne jeglichen schriftlichen Vertrag. Laut Internetangebot wurde das Pferd, das der Händler zum Tausch anbietet, als Pferd für schwächere Reiter beschrieben und zudem als „brav in Bahn und Gelände“. Eine Woche nach dem Tausch erweist sich das neue Pferd dann als nicht anfängergeeignet und steigt beim Reiten und Führen (ganz im Gegensatz zum Proberitt bei Kaufvorführung) und keilt gezielt nach Personen aus. Die Privatperson ist nun nicht mehr mit diesem Tausch einverstanden, da das Pferd nicht die beschriebenen Eigenschaften hat und möchte nun vom Tausch zurücktreten.

Wie ist nun die Rechtslage - Kann die Privatperson das alte Pferd oder den Wert des Pferdes in bar zurückfordern? Hätte der Händler das Recht ein anderes Pferd zu liefern obwohl die Privatperson hiermit nicht einverstanden wäre?

Danke für jede Antwort!!

Hallöchen,

Zuerst mal kurz eine Frage: Wurde das Pferd, das die Privatperson bekommen hat, von dieser ausgesucht oder war es irgendein Pferd, dass die entsprechenden Eigenschaften besitzt?

Das ist nämlich deshalb wichtig, weil es darum geht, ob es sich um eine sogenannte Stückschuld oder eine Gattungsschuld handelt. Ist das Pferd eine Stückschuld, war also genau dieses Pferd gewollt und geschuldet, dann kann der Händler als Nacherfüllung kein anderes Pferd anbieten, welches die gleichen Eigenschaften besitzt. Handelt es sich aber um irgendein Pferd mit bestimmten Eigenschaften, dann kann der Händler das.

Zu Anfang einmal: Gem. § 480 BGB finden auf den Tausch die Regeln über den Kauf entsprechende Anwendung.
Ich gehe jetzt einfach mal von dem Fall aus, dass das erlangte Pferd eine Stückschuld ist.
Dann kann der Händler kein anderes Pferd „nachliefern“. Eine Nachbesserung, indem er das Pferd trainiert, um die gewollten Eigenschaften anzutrainieren, halte ich jetzt einfach mal für ausgeschlossen, da ein Pferd entweder ein Anfängerpferd oder ein Fortgeschrittenenpferd ist (richtig?).
Da die Eigenschaften des erhaltenen Pferdes nicht den vereinbarten entsprechen, liegt auch ein Mangel i.S.d. § 434 BGB vor.
Da anscheinend ein Rücktritt nicht gewollt ist (die Privatperson möchte ihr Pferd wohl nicht zurück?), kann Schadenersatz verlangt werden.
Ein kleines Problem könnte entstehen, indem behauptet wird, dass das erhaltene Pferd bei Übergabe an die Privatperson noch die entsprechenden Eigenschaften aufwies, der Mangel also nicht bei Übergabe vorlag, sondern erst später bei der Privatperson entstanden ist. Da es sich aber anscheinend bei den beiden Tauschpartnern um einen Pferdehändler und eine Privatperson handelt, welche Unternehmer und Verbraucher i.S.d. BGB sind, kommt der Privatperson die Regelung des § 476 BGB zu Gute. Danach wird vermutet, dass der Mangel des Pferdes, sofern er innerhalb von 6 Monaten auftritt, schon vor Übergabe bestanden hat.

Ich würde also sagen, dass einem Anspruch auf Schadensersatz nichts im Wege steht, sofern das Pferd eine Stückschuld ist.

Grüße