Rücktrittsrecht wegen Falschberatun?

Hallo
Unsere Eltern haben unserem Sohn ein Dreirad zum Geburtstag geschenkt. Sie haben uns vor dem Kauf befragt und wir haben gesagt, hauptsache es hat keine Plasteräder sondern aus Hartgummi und Altersgerecht muss es sein. Die Verkäuferin im Laden hat gesagt das Dreirad hat Hartgummiräder ausgepackt und nachgeschaut hat Sie nicht. Beim auspacken stellten wir fest es sind doch Plastikräder. Wir brachten das Fahrrad zurück, da es eine alternative nicht gab wollten wir das Geld auszahlen lasssen. Die Verkäuferin wollte uns einen Gutschein ausstellen. Die langen Einreden auf die Verkäuferin brachten alles nichts. Denn „sie ist sich garnicht sicher ob es sich um die Räder beim Verkaufsgesprach gehandel hat“ na klar wer würde schon sein Fehler zugeben. Vor allem noch: „Ich will nicht das Geld auszahlen und morgen habe ich kein Arbeitsplatz mehr. Mein Chef hat uns ausdrücklich die auszahlung von Bargeld verboten.“ sagte Sie.

Ich habe mir den Bon gegriffen und beim Kundenservice angerufen. Da bin ich auch nicht wirklich weiter gekommen. Zitat: „Wegen Falschberatung kann ich Ihnen nichts sagen ob es so stattgefunden hat denn ich war nicht dabei. Geld wird bei uns generell nicht ausgezahlt.“ Nun versucht man für mich ein passendes Dreirad zu finden ob es überhaupt sowas gibt. bla bla bla." Toller Service kann man nur weiter empfehlen!

Nun wollte ich dazu die Rechtliche Seite wissen. Wäre nett wenn sich jemand meldet.

Hallo Herr Göbel,

rein rechtlich muss eine bewusste Falschberatung nachgewiesen werden. Das wird wohl hier schwierig. Wer im Ladengeschäft Ware kauft hat generell kein Rückgaberecht. Alles was Gutschein andere Ware usw ist reine Kulanz vom Händler. Er müsste gar nichts tun.

Liebe Grüsse

Sunnyhexe