Rücktrittsrechte von einem Makler

Guten Abend,

ich möchte meinen Markler Allein Auftrag zum 31.10.2012 (läuft seit 05.04.2012) Kündigen und die Wohnung an einen Interessenten verkaufen der in diesem Zeitraum vom Makler zur Besichtigung mitgebracht wurde.
Kann der Makler irgendwelche Ansprüche nach dem 01.11.2012 an mich stellen bzw. muss ich mit irgendwelchen Straffen rechnen?

Vielen Dank im Voraus!

Hi,

der Makler hat die Aufgabe Käufer und Verkäufer zusammen zu bringen. Das ist erfolgreich geschehen. Die vereinbarte Bezahlung wird nach erfolgreichem Verkauf fällig.

Eine erfolgreiche Beendigung(Kündigungsfrist im Vertrag?) des Vertrages hätte nur zur Folge, dass man ab sofort selber suchen darf oder andere Makler beauftragen könnte. Dies betrifft nur eventuelle Käufer die man bis dahin noch nicht kennen gelernt hat.

MFG

PS: Auch wenn ich persönlich der Meinung bin, dass Makler meistens überflüssig sind und die Leistung in keinerlei Relation zur Bezahlung steht: Wenn man einen Engagiert muss man ihn auch bezahlen.