Rücktrtitt vom Kaufvertrag - Welcher Wert?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Schlechtleistung (Kaufvertragsstörung - Deutsches Recht).

Bei den nachrangigen Rechten hat man nun die Wahl zwischen Minderung und Rücktritt vom Vertrag (Ware geht zurück, Geld geht zurück).

Wenn man nun „Rücktritt vom Vertrag“ wählt, geht ja die Ware an den Händler zurück und man bekommt das Geld wieder. Nun frage ich mich aber, welchen Wert. Bekommt man den Wert zum Kaufdatum zurück (z. B. ein Produkt für 500 Euro, das vor einem Jahr zu diesem Preis gekauft wurde) oder bekommt man den aktuellen Wert des Produktes zurück (z. B. jetzt nur noch 300 Euro wert)?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Fabi1992

Wenn man nun „Rücktritt vom Vertrag“ wählt, geht ja die Ware
an den Händler zurück und man bekommt das Geld wieder. Nun
frage ich mich aber, welchen Wert. Bekommt man den Wert zum
Kaufdatum zurück (z. B. ein Produkt für 500 Euro, das vor
einem Jahr zu diesem Preis gekauft wurde) oder bekommt man den
aktuellen Wert des Produktes zurück (z. B. jetzt nur noch 300
Euro wert)?

allgemeines rücktrittsrecht, § 346 BGB, insbes. Abs.2 Nr.3
http://dejure.org/gesetze/BGB/346.html