Rückübertragung Grundstück

Hallo liebe Experten,

jemand benötigt einen Rat zur folgenden Konstellation.

Ein Mann hat vor zwei Jahren ein unbebautes Grundstück von seinen Eltern geschenkt bekommen. Er ist nur der Eigentümer.

In dem „Schenkungsvertrag“ wurde einen Klausel eingebaut die es den Eltern ermöglicht bei „groben Undank“ das Grundstück zurück zu fordern.

Sohn und Eltern haben sich zerstritten und die Eltern wollen jetzt das Grundstück zurück haben. Der Sohn ist damit einverstanden.

Fällt jetzt grundsätzlich Schenkungssteuer an (unabhängig von der Höhe)?

Vielen Dank

Kommt auf den Wert den Grundstücks an.

Rückübertragung Grundstück
Hi,

Die Rückübertragung fällt nicht unter die Schenkungssteuer.

Die für die ursprüngliche Schenkung festgesetzte Steuer wird rückgängig gemacht.
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__29.html

Schöne Grüße
C.