Rückübertragung Pflegebedürftigkeit

Hallo

Ich habe vor 2 Jahren das Haus meiner Oma geerbt. Wert des Hauses laut Notarvertrag 200.000€ meine oma hat ein Wohnrecht erhalten sowie die Zusicherung der Pflege (Pflegebelastung wurde mit 7200€ Jährlich angegeben). Nun nehmen meine sorge wenn sie absolut Pflegebedüftig wird und in ein Heim muss da ich selbst ja keine Rund um die Uhr Pflege leisten kann (muss auch arbeiten). Da so ein Heim wohl 4000€ im Monat kostet wäre das eine Summe die meine Oma nicht aufbringen kann.
Sie hat ca 1200€ Rente und es gibt wohl noch 1500€ Pflegelesitungen vom staat dazu 2700€ bleibt ein rest von 1300€ monatlich der ihre Ersparnisse in einem halben Jahr aufgebraucht haben würde.

Ich lebe in dem Haus mit meiner Frau und meinen zwei Kindern (plus oma im zweiten stock). Mein Verdienst (Frau kein einkommen) liegt ohne Kindergeld bei knapp 2000€ netto und wir zahlen monatlich 500€ Nebenkosten und 600€ für den Renovierungskredit / Umbaukredit da vieles erneuert werden musste Baujahr 1964. Restschuld sind noch 50.000€ Investition waren gute 120.000€ plus 12 Mo

Nun meinte ein Arbeitskollege im Pflegefall muss ich das Haus Aufgeben und hab ausser der Arbeit nichts gehabt? Stimmt das? Weil die differenz von 1300€ kann ich niemals zahlen. Mehr als 300€ wären mir nicht möglich.

Vielen Dank

Hallo, dass Haus wurde sicher übertragen, aber nicht geerbt, denn die Oma lebt ja noch.
Vielleicht beizeiten ein gutes und günstigeres Heim suchen. Für 3000 Euro sollte etwas zu bekommen sein. Dann könnte man noch Omas Wohnung vermieten und die Lücke wäre geschlossen.

Hallo tastenchef1311,

da hat Dein Arbeitskolege Recht. Wenn Du nicht in der Lage bist die Kosten monatlich zu tragen wirst Du entweder eine Hypothek auf das Haus aufnehmen müssen oder es veräußern müssen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Vorerst muss jedoch geprüft werden ob bzw. welche Pflegestufe die Oma erhalten wird. Zumal ja bei der Hausüberschriebung bereits ein Kostenfaktor von mtl. 600,- EUR Deinerseits zugestimmt wurd. In diesem Moment hast Du Dich bereits in eine Minussituation begeben. Denn ich denke das zu diesem Zeitpunkt bereits die Kostenstruktur von Deinem Einkommen gleich war.
Außerdem gilt es zu klären, da Deine Frau scheinbar Hausfrau ist, ob sie nicht die häusliche Pflege übernehmen könnte. Somit wäre das Pflegeheim außen vor.

Gruß
Pasha

Vielen Dank

welche summe würde den von mir verlangt werden… bleiben die vollen 200.000 € bestehen oder werden anteilig bereits geleistete Pflege und Renovierungskosten abgezogen so das fiktiv sagen wir mal 70.000€ übrig bleiben die dann als Kredit auf das Haus aufgenommen werden könntne und damit wäre die Forderung vom Staat erledigt?

eine Pflege durch meine Frau ist leider nicht möglich da sie selbst eingeschränkt ist… .

Würde ja dadurch selbst eigentlich verarmen durch die hohen Renovierungskosten.

Eine direkte Summe ist so einfach nicht fest zu machen.
Fakt ist, dass die Oma ein scheinbar lebenslanges Wohnrecht in der besagten Immobilie hat, was zudem noch die evtl. anstehende Pflege beinhaltet. Jedoch bin ich der Meinung, dass wenn die Pfelegekosten über dem liegen was als Pflegekosten bei der Überschriebung festgehalten wurde (7.200 EUR p.a.), müsste die Oma für die übrigbleibenden Kosten selber aufkommen.
Das jedoch geht zu weit in das Erbrecht und in das Sozialrech hinein. Hierfür rate ich, wenn es dann so wiet sein sollte, einen spezialisten aufzusuchen. Dieser wird da eh benötigt.

Gruß
Pasha

Auch Hallo, es besteht die Möglichkeit eine Hypothek auf das Haus zu nehmen um damit die notwendigen Mittel für das Pflegeheim zu bezahlen oder die härtere Variante, das Haus verkaufen, in der Schuld und pflicht gegenüber der Oma bist du so oder so.
viel glück petit

Da seit der Übertragung nocjh keine 10 jahre vergagnen sind, können Sie hinsichtlich der Schenkung des Hauses finanziell für die Versorung der Oma herangezogen werden.

Hallo,
Sie haben vor 2 Jahren das Haus übertragen erhalten. Erben können Sie nur beim Tod des Erblassers.
Nun zur Sache:
Mein Vorschlag ist, dass Sie mit dem dortigen Sozialamt die Sache abklären. Da gibt es von Ort zu Ort usw. große Unterschiede in der Handhabung.
Die Werte im Vertrag sind nämlich unbedeutend.
Das Sozialamt kann bei Pflegekosten

  1. von den Kindern - so das Einkommen entsprechend hoch ist - einen Zuschuss fordern. Egal ob geerbt oder nicht.
  2. Es kann z.B. verlangen, dass Sie die Wohnung der Mutter vermieten und die Miete an das Sozialamt weiterleiten. Das richt aber bestimmt nicht.
  3. Sie kann das Haus belastet wünschen, um die Pflegekosten auf diesem Wege zu bekommen, oder gar die Rückgabe an die Mutter verlangen.
    Also, lieber „beim Teufel“ direkt fragen, was passiert wenn…
    MfG
    PB

Wenn in dem Vertrag keine Geldzahlungspflicht an die Oma enthalten ist, dürfte eine solche auch nicht konstruierte werden können. Aber aus dem Sozialrecht (womit ich ansich nichts am Hut habe) ergibt sich -kurz und einfach-, dass bei (teilweiser) Schenkung der Staat die Rückübertragung des Hauses ersatzweise die Erstattung der nicht gedeckten Pflegekosten verlangen kann. Pflegekosten sind dann nicht gedeckt, wenn es keinen zahlungsfähigen und -pflichtigen Unterhaltsverpflichteten (wie z.B. Kinder u. Enkel) gibt.
Wenn die Forderung des Staates auf Sie zukommen sollte, dann müssen Sie sich unbedingt anwaltlichen Beistand beschaffen, denn sowohl heute als auch künftig wird die Sachlage und die Berechnung nicht einfach zu beurteilen sein.

Hallo.

Ja man geht 10 Jahre zurück .sonst wuerde ja jeder schnell noch sein Haus vererben bevor er ins Pflegeheim geht,und die Allgemeinheit musste dafür Aufkommen.

Ich habe vor 2 Jahren das Haus meiner Oma geerbt. Wert des
Hauses laut Notarvertrag 200.000€ meine oma hat ein Wohnrecht
erhalten sowie die Zusicherung der Pflege (Pflegebelastung
wurde mit 7200€ Jährlich angegeben). Nun nehmen meine sorge
wenn sie absolut Pflegebedüftig wird und in ein Heim muss da
ich selbst ja keine Rund um die Uhr Pflege leisten kann (muss
auch arbeiten). Da so ein Heim wohl 4000€ im Monat kostet wäre
das eine Summe die meine Oma nicht aufbringen kann.
Sie hat ca 1200€ Rente und es gibt wohl noch 1500€
Pflegelesitungen vom staat dazu 2700€ bleibt ein rest von
1300€ monatlich der ihre Ersparnisse in einem halben Jahr
aufgebraucht haben würde.

Ich lebe in dem Haus mit meiner Frau und meinen zwei Kindern
(plus oma im zweiten stock). Mein Verdienst (Frau kein
einkommen) liegt ohne Kindergeld bei knapp 2000€ netto und wir
zahlen monatlich 500€ Nebenkosten und 600€ für den
Renovierungskredit / Umbaukredit da vieles erneuert werden
musste Baujahr 1964. Restschuld sind noch 50.000€ Investition
waren gute 120.000€ plus 12 Mo

Nun meinte ein Arbeitskollege im Pflegefall muss ich das Haus
Aufgeben und hab ausser der Arbeit nichts gehabt? Stimmt das?
Weil die differenz von 1300€ kann ich niemals zahlen. Mehr als
300€ wären mir nicht möglich.

Vielen Dank

Leider, ist das so. Auch bei Dir gilt die 10 Jahresfrist.Sollte Deine Oma bei einen Heim Aufenthalt zum Sozialfall werden.Wird die Behörde sich an Dich wenden.

Guten Tag tastenchef1311,

da kann ich Sie erstmal beruhigen.
So schnell muss mein ein Haus nicht „aufgeben“, weil das Heim Geld möchte.

Das hängt von mehreren Faktoren ab, ob Sie die Differenz aufbringen können.

Wie viele unterhaltspflichtige Personen in Ihrem Haushalt leben, wieviel Einkommen Sie haben oder wie viel das Haus wert ist bzw. wie hoch noch belastet.

Das kann man leider zwar vorher nicht ausrechnen, aber wenn ich mir Ihr Einkommen und die Belastungen ansehe, werden Sie wohl nicht viel beisteuern müssen bei einer Heimunterbringung.

Aber wegen dem Haus brauchen Sie sich erstmal keine Sorgen machen.

Ich werde mich aber von meinem Arbeitgeber (Notar) absichern über diese Antwort. Sollten Sie nichts mehr hören, können Sie von der Richtigkeit dieser Antwort ausgehen. Ansonsten schreibe ich Ihnen nochmal.

LG aus Stuttgart

Viele dank

sowas in der art hatte ich gehofft da ich ja sonst nur die Kosten fürs Haus gehabt hätte 120.000 € und mir nichtmal ein neues Haus mieten könnte bei meinem Einkommen…

Vielen Dank

Hallo,
da das Haus ja nicht mehr der Oma gehört,wird es zu einer Pflege nur bedingt herangezogen.d.h.wenn ein Pflegefall eintritt und der Verwandte dies nicht selbst bezahlen kann,so wird Vermögen nur zu einem Teil angerechnet.Ein selbstbewohntes Haus gehört meines Erachtens nach nicht dazu.
Lassen Sie sich trotzdem mal von einem Anwalt beraten.

hallo tastenchef1311
ich würde ihn ihrem speziellen fall einen anwalt aufsuchen, denn ich weiss leider nicht genau, wie das mit dem haus aussieht. ob sie es verkaufen müssen oder nicht, kann ich ihnen nicht beantworten.
ich weiss nur, dass das vermögen ihrer oma berechnet wird, die pflegestufe eine rolle spielt und natürlich die rente. sollte das nicht reichen, können sie veruchen, eine 24 std. betreuung für zu hause zu organisieren, aber ob das kostengünstiger ist, weiss ich nicht.
ich hoffe, ich konnte ihnen etwas helfen?
lg sicha

Die soziale Einrichtung, Pflegeheim kann dir das erbrechtlich übertragene Haus nicht wegnehmen . geh zum anwalt. die versuchen das immer wieder.
Es geht aber nicht, solange dein einkommen unter 100.000 € liegt.