rücküberweisungen vom Girokonto

Auf meine Giro-Konto wurde am 22.11.2010 ein Betrag in Höhe von 677,22 € von der STAATSOBERK.Bay., mit dem Hinweis VERANL.09, gut geschrieben.
Im Jahr 09 hatte ich an die Staatsoberkasse Bay. Zahlungen von mehren Tausend EURO auch als Abschlagszahlungen zu tätigen.Ich konnte zwar die Zahlung nicht vollständig nach voll ziehen, doch wär schaut einen geschenkten Gaul ins Maul.
Am 13.04.2011 hat mit meine Bank schriftlich mitgeteilt, dass der Auftraggeber für die Zahlung der Bank benchrichtigt hat, dass derbBetrag nicht für mich bestimmt war, und fordert mich auf die Zustimmung zu erteilen, dass der Betrag zurück überwiesen wird.
Meine Frage:
Bin ich rechtlich verpflichtet zu zustimmen, dass der Betrag rückgebucht wird?

Hallo,
zu Unrecht erhaltene Gutschriften können von der Eingezahlten Stelle zurück gefordert werden. Wenn Dir
der Verwendungszweck nichts sagt,würde ich mich bei Deiner Bank über den Auftraggeber der Überweisung erkundigen. Sollte auch hier nichts auf ein eine rechtnässige Zahlung hinweisen, wirst Du der Rücküberweisung wohl zustimmen müssen. Mfg.sdm-korekt.

Bin ich rechtlich verpflichtet zu zustimmen, dass der Betrag rückgebucht wird?

Ja.

Eine rechtliche Verpflichtung besteht sicher nicht, so lange Sie selbst davon ausgehen diese Zahlung zu recht erhalten zu haben. In diesem Fall müsste Ihnen die rückfordernde Stelle also erst plausibel darlegen warum der Betrag Ihnen nicht zusteht.Sollte Ihnen selbst klar sein den Betrag zu Unrecht erhalten zu haben empfehle ich die Zustimmung zu geben. Am besten Sie nehmen außerdem Kontakt mit der Staatsoberkasse auf.

Hallo,das hatte ich auch mal.Ja das stimmt leider.Die Bank hat da leider rechte um dies zurück zu Fordern.