Rückverfolgung von Anrufen auf dem Handy möglich?

Hi Leute

Hab da ein problem. Ich hab eines Tages mal einen Anruf von einem Marktforschung bekommen und hab sofort abgelehnt und seit dem bekomm ich fast täglich so Telefon terror von diesen einen Typ, dem ich mal abgelehnt hatte. Der ruft fast jeden Tag an. Ich weis nicht mehr wie der heißt und wie die Marktforschung heißt und sagen tut der mir das bestimmt nicht mehr.
Ich weis nicht mal ob der nun von Festnetz der MArktforschung weiterhin anruft oder von seinem Handy aus welches die Nr. unterdrückt ist.

Daher meine Frage, gibt es eine möglichkeit den Anruf zurückzuverfolgen und ne Anzeige zu erstatten?

Also ich werde nciht auf Festnetz angerufen sondern auf dem Handy.

Wer klasse wenn mir da jemand mal helfen könnte.

Hallo,

Hab da ein problem. Ich hab eines Tages mal einen Anruf von
einem Marktforschung bekommen und hab sofort abgelehnt und
seit dem bekomm ich fast täglich so Telefon terror von diesen
einen Typ, dem ich mal abgelehnt hatte. Der ruft fast jeden
Tag an. Ich weis nicht mehr wie der heißt und wie die
Marktforschung heißt und sagen tut der mir das bestimmt nicht
mehr.
Ich weis nicht mal ob der nun von Festnetz der MArktforschung
weiterhin anruft oder von seinem Handy aus welches die Nr.
unterdrückt ist.

Daher meine Frage, gibt es eine möglichkeit den Anruf
zurückzuverfolgen und ne Anzeige zu erstatten?

Also ich werde nciht auf Festnetz angerufen sondern auf dem
Handy.

Wer klasse wenn mir da jemand mal helfen könnte.

Frag am besten mal im Rechtsbrett, beachte aber dort unbedingt FAQ:1129.
Entweder ist es unerlaubte Werbung (leider aber nur bei privaten Telefonanschlüssen) oder Stalking, gegen beides kann man imo vorgehen.
Technisch ist die Ermittlung kein Problem, nur bekommst du es selbst nicht auf den Weg. Der Weg geht also nur über die Polizei und Staatsanwaltschaft.

Cu Rene

Hi

sofern der Typ nochmal anruft, teil mit, dass Du rechtlich gegen Ihn vorgehen wirst.

Du beantragst eine Fangschaltung, welche jedoch kostenpflichtig ist. Damit wird auch bei unterdrückter Rufnummer ermittelt, um wen es geht. Sofern der Typ auf der Mailbox irgend ne Nachricht hinterlassen hat, geh auf die Funktion Rückruf in der Mailbox - dann verbindet Dich die Mailbox ebenfalls mti dem Typen.

Weiterhin trag dich bei der Robinsonliste ein - seriöse Anbieter fragen hier ab, wer keine Werbung will.

Ansonsten hilft nur ein Rufnummerntausch, der mit einmalig 25-30 Euro berechnet wird - Vorwahl bleibt gleich, bei D1 & D2 ändern sich nur die letzten 5 Zahlen der Rufnummer, bei E-Plus sowiel ich weiß die ganze Nummer und bei o2 k.a.

Grüße
Blue

Hi Leute

Hab da ein problem. Ich hab eines Tages mal einen Anruf von
einem Marktforschung bekommen und hab sofort abgelehnt und
seit dem bekomm ich fast täglich so Telefon terror von diesen
einen Typ, dem ich mal abgelehnt hatte.

Äh, hast du ihm schonmal einfach gesagt, dass Du keine Anrufe mehr von ihm wünschst oder drückst Du immer nur jedesmal auf „Gespräch abweisen“?

Der ruft fast jeden
Tag an. Ich weis nicht mehr wie der heißt und wie die
Marktforschung heißt und sagen tut der mir das bestimmt nicht
mehr.

Woher willst Du das wissen wenn Du ihn gar nicht frägst?

Daher meine Frage, gibt es eine möglichkeit den Anruf
zurückzuverfolgen und ne Anzeige zu erstatten?

Nach dieser Schilderung - erstmal Nein.

Anzeige erstatten? Wegen was? Es ist generell nicht verboten andere Leute auf dem Telefon anzurufen. Lediglich Werbeanrufe sind verboten. Nur - solange Du nicht weißt wer Dich da überhaupt anruft kannst Du da vorerst noch nicht viel dagegen unternehmen. Die Polizei wird deswegen jedenfall keine Fangschaltung veranlassen und die Telekom tut das im übrigen heute auch nicht mehr so ohne weiteres.

Ich würde daher einfach mal drangehen und den anderen bitten, diese Nummer aus dem Verteiler zu löschen, weil er von Dir ohnehin keine Fragen beantwortet bekommt. Der Kerl vom anderen Ende, der wohl auch nur seinen Job macht, wird dafür sicher Verständnis haben und hat ja auch nichts davon dich noch weiterhin anzurufen. Nur wenn Du es ihm nicht sagst, wird er es halt weiter probieren.

Du beantragst eine Fangschaltung, welche jedoch
kostenpflichtig ist. Damit wird auch bei unterdrückter
Rufnummer ermittelt, um wen es geht.

Das hast Du bestimmt schon lange nicht mehr versucht. Seit geraumer Zeit verlangt die Telekom dafür einen richterlichen Beschluß. Auf bloßem Auftrag hin gibt es sowas schon lange nicht mehr.

Weiterhin trag dich bei der Robinsonliste ein - seriöse
Anbieter fragen hier ab, wer keine Werbung will.

Die Unseriösen nehmen Sie und kopieren die Nummern zum Abtelefonieren. :smile:

Das hast Du bestimmt schon lange nicht mehr versucht. Seit
geraumer Zeit verlangt die Telekom dafür einen richterlichen
Beschluß. Auf bloßem Auftrag hin gibt es sowas schon lange
nicht mehr.

Telekom-FAQ:
"Die Beauftragung einer Fangschaltung muss schriftlich erfolgen und ist kostenpflichtig. Für ein Beratungsgespräch wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberatung. Die kostenfreie Rufnummer lautet 0800 33 01000.
Für die Bearbeitung benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

Name, Vorname
Telefonnummer
Kundennummer
Buchungskontonummer
Zeitraum für die Überwachung"

TKG, §101:
"(1) 1Trägt ein Teilnehmer in einem zu dokumentierenden Verfahren schlüssig vor, dass bei seinem Anschluss bedrohende oder belästigende Anrufe ankommen, hat der Diensteanbieter auf schriftlichen Antrag auch netzübergreifend Auskunft über die Inhaber der Anschlüsse zu erteilen, von denen die Anrufe ausgehen. 2Die Auskunft darf sich nur auf Anrufe beziehen, die nach Stellung des Antrags durchgeführt werden. 3Der Diensteanbieter darf die Rufnummern, Namen und Anschriften der Inhaber dieser Anschlüsse sowie Datum und Uhrzeit des Beginns der Verbindungen und der Verbindungsversuche erheben und verwenden sowie diese Daten seinem Teilnehmer mitteilen. 4Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Diensteanbieter, die ihre Dienste nur den Teilnehmern geschlossener Benutzergruppen anbieten.

(2) Die Bekanntgabe nach Absatz 1 Satz 3 darf nur erfolgen, wenn der Teilnehmer zuvor die Verbindungen nach Datum, Uhrzeit oder anderen geeigneten Kriterien eingrenzt, soweit ein Missbrauch dieses Verfahrens nicht auf andere Weise ausgeschlossen werden kann"

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Danke (ot)
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Damals wurde mir erklärt dass dieses „…in einem zu dokumentierenden
Verfahren“ ein richterlicher Beschluß sein soll.
Wenn ein solcher vorliegt, würde man das machen wenn ich die Kosten dafür übernehme, die sich damals im dreistelligen Bereich bewegt haben.

Aber da wir hier ja einen Fall haben könnte er ja einfach posten ob er eine bekommen hat und was er dafür bezahlen soll.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Damals wurde mir erklärt dass dieses „…in einem zu
dokumentierenden
Verfahren“ ein richterlicher Beschluß sein soll.

Ein Freund hatte MCID beantragt, das ging schriftlich ganz simpel.
Die Kosten waren für drei Tage bereits einige Zig-Euro.

Er bekam anschließend einen Brief, in dem die identifizierten Anrufe aufgelistet waren.
Anrufe von Telefonzellen: mit Nummer und Standort.
Anrufe von Festnetz oder Handy: Die wären wohl nur mit Datum und Zeit aufgeführt worden. Er hätte dann zum Erhalt der Kundendaten Anzeige erstatten müssen.

Es waren aber nur Telefonzellen dabei.
Aber das reichte, denn wenn man bei einem Routenplaner den Arbeitsort der verdächtigen Person eingab und die Wohnung als Zielort, dann lagen alle Telefonzellen genau an dieser Route.
Auch die Zeiten passten. (Die Dame hatte an diesem Tag auf der Rückfahrt von der Arbeitsstelle an jeder Zelle angehalten und einen Anruf getätigt).
Der Rest war einfach:
Ich postierte mich an einer Telefonzelle, die jedesmal (und jeden Tag) benutzt worden war mit einer Viedeokamera.
Man einigte sich schließlich „gütlich“.
Schade, dass er keinen Privatermittler beauftragt hatt, das wäre der Frau noch etwas teurer gekommen.

(Ja, es war wirklich eine Frau, die ihn belästigte. Sowas gibts.)

Anrufe von Festnetz oder Handy: Die wären wohl nur mit Datum
und Zeit aufgeführt worden. Er hätte dann zum Erhalt der
Kundendaten Anzeige erstatten müssen.

Also hatte ich Recht. Die Anzeige alleine reicht dafür ja nicht aus, wenn kein richterlicher Beschluß ergeht diese Daten rauszugeben. Uhrzeit und Datum des Anrufes weiß man ja ohnehin schon selbst wenn man angerufen wird.