Rückvergütung Stromsteuer

Hallo
meines Wissens nach können doch produzierende Gewerbe sich einen anteil Strom wieder holen. (Ich weiß darüber nur grob bescheid). Meine Frage aber, geht das auch wenn man seinen STrom über einen Hausverwalter bezahlt?

Ist der Unternehmer in diesem Fall den berechtig einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen oder wäre das nur Sache des Hausverwalters??

Gibt es hierfür gesetzliche Grundlagen wo das steht?

LG

Servus,

es gibt hier verschiedene einschränkende Bedinungen, u.a. einen „Sockelbetrag“, der bei einem Verbrauch von 25.000 kWh/Jahr erreicht wird.

Antrag auf die Erstattung ist bis 31.12. des Folgejahres beim örtlich zuständigen Hauptzollamt zu stellen.

Formulare und Einzelheiten beim Zoll, auch online.

Schöne Grüße

MM