Sehr geehrte Buchhaltungs Experten,
wenn man als Kleingewerbebetreibender mit Vorsteuerabzug von einem Internet-Werbenetzwerk (z.B. affilinet) 1000 € Provision ohne Umsatzsteuer Abzug erhält und davon
100 Kunden eine Rückvergütung (Provisionsanteil) á 5 € auszahlen würde,
will dann der Fiskus jetzt von den 1000€ Provision volle 19% Umsatzsteuer (190 €) plus die 19% Umsatzsteuer (95 €) für die Gesamt Rückvergütung haben?
Also insgesamt 285 € sagen lebewohl?
Oder kann der MwSt. Anteil der Gesamtrückvergütung (95 €) als Vorsteuer von den 190 € abgezogen werden ?
Würde einem echt weiterhelfen, wenn da jemand Ahnung von hat.
wenn man als Kleingewerbebetreibender mit Vorsteuerabzug
ich gehe mal davon aus, es handelt sich NICHT um einen Kleinunternehmer i.S. des UStG
einem Internet-Werbenetzwerk (z.B. affilinet) 1000 € Provision
ohne Umsatzsteuer Abzug erhält und davon
Die 1000 € sind umsatz zuversteuern, das heißt das Finanzamt bekommt 159,66 € davon( 1000/119*19). Wenn man dem Internet Werbenetzwerk mitteilt, dass man USt-Pflichtiger Unternehmer ist, stocken diese die Prosision idR um die Umsatzsteuer auf, das heißt man bekommt dann 1.190 überwiesen.
Wenn die Kunden, die die Rückvergütung erhalten, nichts mit Umsatzsteuer am Hut haben, sprich Privatleute sind, dann hat die Zahlung an diese keinen Einfluss auf die zu zahlende Umsatzsteuer. Wenn es gewerbliche sind, könnte unter weiteren Voraussetzungen Vorsteuerbeträge anfallen.
Jörg