Rückvergütungen vom Gehalt abziehen?

Hallo,

wenn ein AN (Außendienst) ein Fixum und eine Provision auf seinen Umsatz bekommt und der AG mit dem Kunden eine Rückvergütung vereinbart, darf der AG dem AN dann die Rückvergütung vom Gehalt (oder der Provision) wieder abziehen? Z. B. indem der AN monatlich einen bestimmten Betrag abgezogen bekommt? Ist sowas üblich?

Wer kennt sich aus und kann mir das beantworten? Danke schonmal für’s Lesen!

Hallo,

diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten.
Es fehlen noch Angaben, welches Aufgabengebiet bzw. Branche der AN hat, warum eine Rückvergütung stattfand etc.

In meiner Praxiserfahrung ist es noch nie vorgekommen, dass der AG dem AN die Rücergütung zahlen lässt. Eine Hürde wäre der AN-Haftung, die gestaffelt ist etc.

Viele Grüße

Steferl

Hallo,
Du hast eigentlich erst dann einen Anspruch auf Provision, wenn der Kunde gezahlt hat. Üblicherweise werden Provisionen aber schon nach Vetragsabschluss gezahlt und sind dadurch so etwas wie eine Vorauszahlung (§ 87c HGB).
Ist nun der tatsächliche Zahlbetrag später niedriger als vereinbart, kann Dein AG unter Umständen auch die Provision kürzen. Dabei ist ausschlaggebend, ob und warum warum der niedrigere Zahlbetrag des Kunden durch den AG verantwortet wurde (z.B. könnte eine sog. „Stornogefahr“ bestanden haben).
Es müsste für Dich eigentlich definierte Provisionsbestimmungen geben, in denen solche Fälle geregelt sind.
Ansonsten könntest Du den vollen Provisionsanspruch mit Hinweis auf Urteile geltend machen (BGH Urteil vom 19.11.1982, VersR 83, 371; BGH Urteil vom 21.03.2001, VersR 01, 760)

Hallo,

sorry - aber davon habe ich keinerlei Ahnung! Ist höchstwahrscheinlich eine Rechtsfrage - betrifft das Arbeitsrecht!
Gruß W.

Da kenne ich mich leider nicht aus.