Beim Kauf von Fonds verlangt die Bank Depotgebühren und nicht unerhebliche einmalige Gebühren. Neu war mir, dass die Bank auch vom Fondaufleger Provisionen erhält (Kickbacks)und diese für sich verbucht. Hat man als Bankkunde ein Recht auf Auszahlung dieser Rückvergütungen ?
Danke für eure Antworten.
Udo Becker
Guten Tag Herr Becker.
Nicht in der Wirklichkeit.
Wenn eine Bank einen Vermittlungsvertrag für den einen oder anderen
Fonds mit dem Betreiber unterhält, tut sie das in der Regel nicht, weil die Repräsentanten des einen oder anderen Fonds besonders geschmackvolle Krawatten oder Pumps tragen.
Sie tut das, weil sie dafür eine Vergütung erhält.
Und jetzt überlegen Sie einmal ganz scharf: Irgendwie muss das doch
begründet sein, dass Ihnen Ihre Bank den Fonds verkauft hat, den sie
Ihnen verkauft hat. Und nicht einen der ürpseinhalbtausend anderen
Fonds, die noch so rumlaufen.
Oder noch anders: Wenn Sie im marktbeherrschenden vier-Buchstaben-
Internet-Auktionshaus einen Artikel zum Ersteigern anbieten - schicken
Sie den Artikel an denjenigen, der Ihnen einen Euro bietet oder an
denjenigen, der zweie herauslegt ?
Gruß
Günther
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Beim Kauf von Fonds verlangt die Bank Depotgebühren und nicht
unerhebliche einmalige Gebühren. Neu war mir, dass die Bank
auch vom Fondaufleger Provisionen erhält (Kickbacks)und diese
für sich verbucht. Hat man als Bankkunde ein Recht auf
Auszahlung dieser Rückvergütungen ?
Danke für eure Antworten.
Udo BeckerWenn eine Bank einen Vermittlungsvertrag für den einen oder
anderen
Fonds mit dem Betreiber unterhält, tut sie das in der Regel
nicht, weil die Repräsentanten des einen oder anderen Fonds
besonders geschmackvolle Krawatten oder Pumps tragen.
Sie tut das, weil sie dafür eine Vergütung erhält.
Und jetzt überlegen Sie einmal ganz scharf: Irgendwie muss das
doch
begründet sein, dass Ihnen Ihre Bank den Fonds verkauft hat,
den sie
Ihnen verkauft hat. Und nicht einen der ürpseinhalbtausend
anderen
Fonds, die noch so rumlaufen.
Oder noch anders: Wenn Sie im marktbeherrschenden
vier-Buchstaben-
Internet-Auktionshaus einen Artikel zum Ersteigern anbieten -
schicken
Sie den Artikel an denjenigen, der Ihnen einen Euro bietet
oder an
denjenigen, der zweie herauslegt ?
Der Vergleich hinkt mir doch sehr: Ich bin der Kunde der Bank und zahle Depotgebühren und Margen für eine fachmännische Beratung mein Geld zu vermehren. Die Bank sucht aber unter Einsatz meines Vermögens einen Fonds heraus, an dem sie selbst maximal verdient, egal ob das für ihren Auftraggeber gut oder schädlich ist. Das ist in meinen Augen Untreue. Die Bank behauptet ja, dass sie eine auf meine Bedürfnisse und Verhältnisse (Risikobereitschaft, Verfügbarkeit, Rendite etc) optimal zugeschnittene Beratung leistet. In Wahrheit gibt es da noch Entscheidungsgründe, die dem Beratungsauftrag zuwider laufen.
Udo Becker
Osterhase, BGH, MiFid
Hallo Udo
Der Vergleich hinkt mir doch sehr: Ich bin der Kunde der Bank
und zahle Depotgebühren und Margen für eine fachmännische
Beratung mein Geld zu vermehren.
Na ja, am Wochenende war ja auch ein einziger Hase in der ganzen chrsitlichen Welt unterwegs und hat Eier von glücklichen Kühen versteckt… 
Aber mal im Ernst. Du zahlst Depotgebühren dafür, dass Dein Depot geführt wird. Eine Marge erzielt die Bank, wenn Sie Dir erfolgreich etwas verkauft.
Findet sich auf Deinen Abrechnungen so etwas wie ein „Beratungshonorar“? Nicht? Dann leistet die Bank das auch nicht. Die Tankstelle wechselt Dir auch nicht die Reifen, nur weil Du dort tankst.
Die Banken haben dafür kein Geschäftsmodell. Allerdings versuchen sie schon den Eindruck zu erwecken. Das erhöht ja die Vekaufschancen…
Lediglich im Bereich der privaten Vermögensverwaltung (private Banking) gibt es so etwas wie ein „Servicemodell“. Hier zahlst Du für eine aktive Verwaltung eine Verwaltungsgebühr. Ob das immer neutral ist und zu mehr Ertrag führt, hängt vom Anbieter ab.
Die Bank sucht aber unter
Einsatz meines Vermögens einen Fonds heraus, an dem sie selbst
maximal verdient, egal ob das für ihren Auftraggeber gut oder
schädlich ist. Das ist in meinen Augen Untreue.
Da steht Dein empfinden dem rechtsrahmen gegenüber. Lies Dir mal die allgemeinen und besonderen Bedingungen Deiner Bank für die einzelnen geschäftsfälle durch (die Du mit Deiner Unterschrift akzeptierst). Dort ist die Realität dokumentiert.
Die Bank
behauptet ja, dass sie eine auf meine Bedürfnisse und
Verhältnisse (Risikobereitschaft, Verfügbarkeit, Rendite etc)
optimal zugeschnittene Beratung leistet. In Wahrheit gibt es
da noch Entscheidungsgründe, die dem Beratungsauftrag zuwider
laufen.
Behauptet Sie das wirklich? Hast Du das igendwo schriftlich?
Oder wird nur bewusst der Eindruck vermittelt?
Die von Dir genannte Analyse dient i.d.R nur dazu, zu dokumentieren, dass das gewählte Produkt auch zu Dir passt und die Bank ihren diesbezüglichen Pflichten nachgekommen ist.
Aber mal zum Thema Kickbacks:
Es gibt 2 zu beachtende Rechtsgrundlagen:
-
Ein Urteil des BGH, welches besagt, dass die Bank einen Interessenskonflikt vor Abschluss offen legen muss. Erhält z.B. eine Volksbank also z.B. für einen vermittelten Fonds der Union-Investment (konzerneigen) 0,4% Kickback p.a. und für einen externen Fonds (z.B. von der DWS) nur 0,25%, dann muss sie Dir das mitteilen, damit Du eventuell die Nachtigall trapsen hören kannst… .
Tut sie das nicht, kannst Du die Rückabwicklung des Geschäfts verlangen. Besonders in Zeiten fallender Kurse nicht sooo schlecht. -
Die neue EU-Richtlinie „MiFid“.
Diese gilt seit November 2007 und besagt tatsächlich, dass Kickbacks einerseits der Art und Höhe nach offen gelegt werden müssen und andererseits auch dann der Bank nur zustehem, wenn Sie diese nutzt, um ihre Dienstleistung dem Kunden gegenüber zu verbessern. Das ist natürlich wachsweich und provoziert Klagewellen zum Wohle der Anwaltschaft.
Deswegen steht in den AGB´s der meisten Banken, dass der Kunde pauschal auf die Auszahlung dieser Kickbacks verzichtet.
Mal grundsätzlich:
Das Kickback wird von der Verwaltungsvergütung (VV) bezahlt, welche die Fondsgesellschaft für ihre Dienstleistung aus dem Fondsvermögen erhält.
Kaufst Du als Anleger einen Fonds mit z.B. 1,5% VV p.a., diese wird im Verkaufsprospekt ausgewiesen, dann erklärst Du Dich damit einverstanden, diesen Preis für das Management Deines Geldes zu zahlen.
Die VV ist also das Geld der Fondsgesellschaft, nicht mehr Deines. Wem die Gesellschaft dafür was für welche Dienstleistung bezahlt, ist wohl eher eine interne Angelegenheit. Oder soll sie die Anleger auch Fragen, wieviel sie z.B. an die Wirtschaftsprüfer, den Kantinenbetreiber oder den Gebäudereiniger bezahlen darf?
Nur mal so als Denkanstoß.
Viele Grüße vom Money-Schorsch
Danke
Danke für die Antworten. Ich sehe einen krassen Widerspruch zu dem was die Banken in der Werbung versprechen: „Beraterbank“, „Hör mal, das ist doch nicht normal“ etc
Udo Becker
Danke für die Antworten. Ich sehe einen krassen Widerspruch zu
dem was die Banken in der Werbung versprechen: „Beraterbank“,
„Hör mal, das ist doch nicht normal“ etc
Udo Becker
Hallo,
glaubst du alles 1 zu 1, was in der Werbung so dargestellt wird? Ich erinnere an „meine Frau, mein Auto, mein Haus, meine Yacht!“
Gruß cooler