Rückverlangung einer Gratisbeigabe rechtens?

Hallo,

angenommen, Kunde K kauft in einem Onlineshop Ware für 120€. In dem Shop kann man sich zu jeder Bestellung ein Gratisgeschenk, abhängig vom Bestellwert, aussuchen. K sucht sich einen Geschenkgutschein über 10€ aus, den man sich ab einem Bestellwert von 100€ aussuchen kann.
K erhält seine Sendung, ihm gefällt aber einiges nicht und er schickt die hälfte zurück - behält also Ware im Wert von 60€.
Frage: Darf der Onlineshop den Gutschein zurückverlangen bzw. seine Einlösung verhindern, weil der Warenwert von 100€ jetzt nicht mehr gegeben ist, oder gilt „geschenkt ist geschenkt“?

Danke für Eure Antworten!
Martin

„Geschenkt ist geschenkt“ gilt hier ebenso wenig wie „Gekauft ist gekauft“.