Rückversand bei Privatverkauf

Hallo liebe Forenmitglieder,

ist jemand, der privat über ein Zeitungsinserat etwas verkauft hat und es dann reklamiert wird und er es zurück nimmt, verpflichtet den Rückversand zu bezahlen?

Eine Antwort wäre toll.

Viele Grüße
Acapulco

Hi

ist jemand, der privat über ein Zeitungsinserat etwas verkauft
hat und es dann reklamiert wird und er es zurück nimmt,
verpflichtet den Rückversand zu bezahlen?

Wenn ein Mangel besteht der bekannt war… ja.

Ich weiß nicht ob man in Zeitungsinserate auch sowas schreiben muss wie: ‚Gewährleistung ausgeschlossen‘ um diesen Pflichten als Privatverkäufer zu entgehen.
Wenn die Gewährleistung aktiv is dann muss der Mangel dir nichtmal bekannt sein.

Hoffe nichts falsch geschrieben zu haben :S

MfG
Lilly

Hallo,

Ich weiß nicht ob man in Zeitungsinserate auch sowas schreiben
muss wie: ‚Gewährleistung ausgeschlossen‘ um diesen Pflichten
als Privatverkäufer zu entgehen.

Nein muss man nicht und trotzdem gilt nicht automatisch die Gewährleistung. Im Gegensatz zu einer Online Auktion kommt der Kaufvetrag hier nämlich nicht durch ein Gebot zustande. Vielmehr ist eine Zeitungsannonce ein unverbindliches Angebot. Der hieraus entstehende Kaufvertrag wird separat gestaltet. Und da kann man, und sollte man auch, einen Gewährleistungsausschluss schriftlich vereinbaren.

Gruß

S.J.

Hallo und vielen Dank für die Anregungen.

Mal angenommen ein bekannter Mangel würde nicht bestehen, zB. weil der verkaufte Gegenstand zwar gebraucht war aber noch sehr neuwertig ist und dem Verkäufer auch kein Mangel bekannt ist. Er aber den Gegenstand zurücknehmen will. Der eigentliche Inhalt dieser Diskussion war, ob der private Verkäufer den Rückversand bezahlen muss, beispielsweise weil der reklamierende Käufer ein Paket auf Empfängerkosten versendet.
Vor dem Hintergrung das der Kaufgegenstand selbst abgeholt wurde.

Was meint Ihr dazu?

Viele Grüße
Acapulco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Mal angenommen ein bekannter Mangel würde nicht bestehen, zB.
weil der verkaufte Gegenstand zwar gebraucht war aber noch
sehr neuwertig ist und dem Verkäufer auch kein Mangel bekannt
ist. Er aber den Gegenstand zurücknehmen will. Der eigentliche
Inhalt dieser Diskussion war, ob der private Verkäufer den
Rückversand bezahlen muss, beispielsweise weil der
reklamierende Käufer ein Paket auf Empfängerkosten versendet.
Vor dem Hintergrung das der Kaufgegenstand selbst abgeholt
wurde.

ich würde erstmal sagen, dass der Gegenstand auf Kosten und Gefahr des Käufers an den Erfüllungsort zu schaffen ist. Diese ist in diesem Fall wohl der Wohnort des Verkäufers. In der Rechtssprechung gehen die Meinungen hier aber auseinander. Klar ist m.E. aber, dass es nicht das Problem des VK sein kann, wenn der Käufer die Sache nach JWD schafft und der VK im Gewährleistungsfall daher die Transportkosten um die halbe Welt nicht tragen muss.

Gewährleistungsansprüche können/müssen erhoben und ggf. gerichtlich geltend gemacht werden. Einfach eine Sendung unfrei zu versenden dürfte daher nicht statthaft sein. Insbesondere ein privater Verkäufer ist gar nicht in der Lage zu prüfen, was er da genau annimmt und somit auch bezahlt. Wenn der Käufer darauf beharrt, dass der VK die Transportkosten zu übernehmen hat, so kann er den VK unter Fristsetzung auffordern, die mangelhafte Sache abzuholen und diesen Anspruch ggf. geltend machen.

Die grundlegende Frage ist aber: Besteht überhaupt ein Anspruch gg. den VK?

Gruß

S.J.