hallo,
ich habe privat unseren gebrauchten kinderwagen verkauft und habe ein falsches herstellungsjahr angegeben… aufgrund dessen können die käufer den wagen nicht verwenden (da bei den älteren modellen die vorderräder nicht abgenommen werden können und sie ihn nicht ins auto bekommen). natürlich nehme ich den wagen zurück, gar keine frage!
die frage ist nun die: der käufer hat behauptet, ich müsse das geld zwar erstatten, er aber sei nicht verpflichtet, mir die ware zurück zu schicken, wie der kinderwagen wieder zu mir komme, sei nun mein problem. das geld habe ich aber zu erstatten.
ist das so korrekt??
ich bin ja privater verkäufer, kein gewerblicher…
wer kann mir helfen? wäre unheimlich dankbar für schnelle antwort!
viele grüße
simone
Hallo Simone Curly2201!
Leider habe ich keinerlei Erfahrung auf dem Gebiet und kann dir bedauerlicherweise nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian