Hallo zusammen,
kann mir jemand in kurzen Sätzen erklären, was eine Rückversicherung macht und mir noch ein paar solcher Rückversicherungen nennen?
Ciao,
Wolfgang
Hallo zusammen,
kann mir jemand in kurzen Sätzen erklären, was eine Rückversicherung macht und mir noch ein paar solcher Rückversicherungen nennen?
Ciao,
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
ich bin zwar kein Versicherungsexperte, aber ganz grob kann man sagen, die Rückversicherungen sind die Versicherungen der Versicherungen. Will heissen, an diese Gesellschaften geben die Versicherungen ihre Risiken -natürlich auch gegen entsprechende Prämienzahlungen- weiter. Als Privatkunde hast Du also mit einer Rückversicherung nichts zu schaffen.
Bekannte Rückversicherer sind die Münchener Rück, Kölner Rück, General Re (in USA).
Freundliche Grüße
wolle
hier ist noch ein wolle,
du hast recht, frdl. Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
in der Tat sind Rückversicherungen die Versicherer der Versicherer.
Hier gibt es zunächst mehreres zu sagen.
Als Rückversicherer treten hauptsächlich Versicherungen auf, deren Name mit Rück oder Re oder ähnlichem endet. hier wären die schon vorgenannten Münchner Rück und General Re sowie Hannover Rück, E+S Rück und ähnliche zu nennen.
Es gibt aber auch genug Erstversicherer, die am Markt als Rückversicherer erscheinen. Dazu gehören dann wiederum z.B. die Allianz oder die AxaColonia.
Ein Rückversicherer ist, wenn man es so will, der eigentliche Versicherer, denn er hat deutlich mehr Statistiken, die eine Versicherung benötigt, um Tarife konzeptionieren, als der Erstversicherer. Das liegt aber in der Natur der Sache, denn während der Erstversicherer meist auf ein Gebiet begrenzt geschäftlich tätig ist, so ist der Rückversicherer weltweit tätig.
Ein Rückversicherer nimmt also ein Versicherungsrisiko, welches der Erstversicherer annimmt wiederum in Deckung. Dies geschieht unter dem Gesichtspunkt, dass der Erst-VR seine Prämien auf Grund statistischer Daten ermittelt. Letztendlich ist dies aber keine Garantie, dass der Erst-VR nicht doch noch einen höheren Prämienbedarf hat. Dieses Risiko, dem der Erst-VR hier unterlegen ist, nennt man Versicherungstechnisches Risiko.
Das versicherungstechnische Risiko kann in mehreren Formen auftreten:
Zufallsrisiko: im Rahmen von Zufallschwankungen weicht der tatsächliche Prämienbedarf vom vorausberechneten Trend ab. Unerwünschte Schwankungen können sich aber auch durch die Versicherung von Großrisiken ergeben.
Änderungsrisiko: über viele Risiken liegen dem Erst-VR nicht genügend oder keine verlässlichen Berechnungsgrundlagen vor. Strukturelle Änderungen der Risikolage sind daher schwer vorauszusehen.
Kumul- oder Katastrophenrisiko: kumulierte Schäden ( z.B. Naturkatastrophen, Flugzeugabstürze) gefährden den Risikoausgleich.
Irrtumsrisiko: die Prämienkalkulation oder Tarifierung der Risiken beruht auf fehlerhaften Berechnungen oder Einschätzungen.
Und um dieses versicherungstechnische Risiko für den Erst-VR zu minimieren, gibt es eben einen Rück-VR.
Der Rück-VR übernimmt dann also das versicherungstechnische Risiko des Erst-VR zu einem erheblichen Teil oder völlig.
Dies kann durch mehrere Formen passieren.
Fakultativ:
Hierbei werden insbesondere große Einzelrisiken dem Rückversicherer angeboten, der sich wiederum an der Versicherung dieses Einzelrisikos beteiligen kann. Wenn er will. Deshalb auch fakultativ. Denn hierbei handelt es sich um eine Fall-zu-Fall Entscheidung seitens des Rück-VR, denn er könnte auch „Nein.“ sagen. Um dem Rück-VR eine Einschätzung des Risikos ermöglichen zu können, muss der Erst-VR dem Rück-VR mehrere Daten mitteilen. Dies sind dann: Art und Größe des Risikos, Angaben zum künftigen VN, Versicherungsperiode, Prämie und Selbstbehalt des Erst-VR.
obligatorisch:
Diese Rückversicherungsart ist die gebräuchlichste Art der Rückversicherung, da sie langfristig angelegt ist.
Hierbei wird der Erst-VR verpflichtet, in bestimmtem Ausmaß seinen Versicherungsbestand an den Rück-VR abzugeben und dieser im Gegenzug dazu verpflichtet, den Versicherungsbestand anzunehmen.
Diese Formen wiederumn unterscheidet man nach Arten.
auf Basis der Versicherungssumme ( Summenrückversicherung oder proportionale Rück-Versicherung):
Erst-VR beteiligt den Rück-VR in bestimmten Proportionen am rückversichernden Bestand, das bedeutet, dass der Rück-VR für diesen Teil prozentualen Anspruch auf Prämie, Haftung und Schaden hat.
auf Basis des Schadens ( Schadenrückversicherung oder nichtproportionale Rückversicherung):
Die Leistung des Rück-VR wird auschließlich durch die Höhe des Schadens bestimmt. Die Haftung des Rück-VR beginnt, wenn die vom Erst-VR festgelegte Priorität (Schadenselbstbehalt) überschritten wird. Das Entgelt, welches der Rück-VR dafür bekommt, wird frei kalkuliert.
Die Summenrückversicherung wiederum läßt sich in 2 Vertragsausgestaltungen aufsplitten.
Quotenvertrag (engl.: Quota share): Bei einem Quotenvertrag wird der Rück-VR mit einem für die gesamte Vertragsdauer vertraglich festgelegten gleichbleibenden Prozentsatz (Quote) an allen unter den Vertrag fallenden Risiken beteiligt. Diese Quote bestimmt auch die Aufteilung der Prämie und Schäden.
Dieser Vertrag wird hauptsächlich genutzt, um Schwankungen im Klein- und Mittelschadenbereich des Erst-VR zu reduzieren und damit den versicherungstechnischen Verlust in diesem Bereich zu minimieren.
Summenexzedentenvertrag (engl.: surplus)
Hierbei wird der Rück-VR nur an den Risiken beteiligt, die einen bestimmten Betrag übersteigen. Der Erst-VR ermittelt hierbei den Höchstbetrag, den er als SB zu akzeptieren bereit ist. Sie dient vor allem dem Ausgleich eines Versicherungsbestandes, in dem mehrere stark voneinander abweichende Risiken enthalten sind.
Maximum:
Ein Maximum bezeichnet den SB des Erst-VR gegenüber dem Rück-VR.
Exzedent:
ist derjenige Teil der Versicherungssumme, der den SB übersteigt und in Rückdeckung gegeben wird. Die Übernahmepflicht wird meist in der Weise begrenzt, dass der Rück-VR nur eine bestimmte Anzahl von Maxima übernimmt.
Es gibt auch noch die Quotenexzedentenversicherung. Hierbei bestimmt der Erst-VR seine Quote und von dieser Quote wird ein Exzedent an den Rück-VR weitergegeben.
In der Schadenrückversicherung wird die Leistung des Rück-VR ausschließlich durch die Höhe des Schadens bestimmt. wiederum lässt sich auch in 2 Bestandteile aufgliedern.
Ab dieser Priorität setzt die Rückversicherung ein. Der Rück-VR haftet nur, wenn die Priorität überschritten wird. Schäden unterhalb der Priorität hat der Erst-VR alleine zu tragen, da der Rück-VR es nicht in Versicherungsschutz genommen hat.
Dies wird angewandt, um den Erst-VR vor Großschäden zu bewahren. Das Ausmaß, mit dem der Rück-VR an einem Schaden beteiligt ist, hängt damit von dessen jeweiliger Schadenshöhe ab und liegt also, im Gegensatz zum Summenexzedentenvertrag, nicht schon bei Abschluss der Rückversicherung fest.
Weiterhin ist zum Thema Rückversicherung noch zu sagen, dass es hierbei keine Beschränkung auf eine bestimmte Gesellschaftsform des Unternehmens gibt, denn die professionelle Rückversicherung, also alleinige Versicherung in Form der Rückversicherung, unterliegt nicht dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Dem VAG ( Versicherungsaufsichtsgesetz) wiederum nur soweit, als dass die Rechnungslegung aufsichtsrechtlich geprüft wird. Es könnte also durchaus auch GmbH´s geben. Die meisten Rückversicherungen treten jedoch in Form der AG auf.
Der Grund hierfür liegt auf der Hand, denn es treten hierbei 2 Vollkaufleute auf dem Markt auf und da sagt der Gesetzgeber, dass sich beide der Risiken und Geschäftstechniken bewusst sind und somit keiner einem Schutz unterliegen muss. Daher herrscht bei der Rückversicherung auch völlige Vertragsfreiheit.
Die englischen Begriffe habe ich deshalb mitreingeschrieben, da es ein internationaler Markt ist und englisch nun einmal die Geschäftssprache Nummer 1 in dem Rückversicherungsmarkt ist und somit diese Begriffe die eigentlichen Begriffe sind und daher auch in anderen Literaturen auftreten können.
Ich denke, dass sollte das Wesen der Rückversicherung im Wesentlichen umschreiben.
Wenn noch Fragen da sein sollten, so stehe ich geren zur Verfügung.
So long…
Marco
ich sags ja: Versicherungskaufmann muss man gelernt haben!
Wow!
Grüße
Raimund
war´s verständlich?
Hallo Wolfgang,
also ich hoffe, es war überhaupt verständlich geschrieben… ich habe es mir eben nochmal durchgelesen und habe dabei festgestellt, dass manches vielleicht für einen Laien etwas wirr klingen könnte.
Wenn also etwas unklar sein sollte, melde dich einfach nochmal…
Das war´s…
und allen eine geruhsame Nacht…
Marco
Vielen Dank für die reichlichen Informationen, mein Wissensdurst ist vollauf gestillt…
Ciao,
Wolfgang