das JA hat einem Eltrenteil den Unterhalt für das Kind vorgeschossen da der Unterhaltspflichtige für diese Zeit nicht Leistungsfähig war.
In diesem Fall muss der Unterhaltspflichtige den Betrag, auch wenn dieser wieder Leistungsfähig ist, nicht zurückzahlen.
Das JA hat trotzdem eine Ratenzahlung eingefordert und der Unterhaltspflichtige zahlte in Unkenntniss der Rechtslage den geforderten Betrag.
Kann der Unterhalltpflichtige den bisher gezahlten Betrag vom JA wieder zurückverlangen?
Das JA hat trotzdem eine Ratenzahlung eingefordert und der
Unterhaltspflichtige zahlte in Unkenntniss der Rechtslage den
geforderten Betrag.
Hallo Xrax,
vorher informieren, dann evtl. zahlen.
das JA kann sich darauf berufen, dass die Ratenzahlung freiwillig war auch wenn der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig war.
Das JA muß den Unterhaltspflichtigen über seine Rechte und Pflichten aufklären, da es dazu bundesweite einigermaßen übereinstimmende Musterschreiben gibt, kann ich mir nicht vorstellen, dem JA unzureichende „aufklärung“ nachweisen zu können.
Sollte sich der Unterhaltspflchtige trotztdem nicht ausgekannt haben, hätte er sich jederzeit juristischen Rat holen können.
Rechtsberatung kann vom JA wie auch von diesem Forum nicht eingefordert werden.