rückw. Lohnerhöhung (Elternzeit) - Lohnsteuter

Hallo,

angenommen jemand ist 2009 in Elternzeit gegangen und erhält nun nachträglich für 09 noch eine Lohnerhöhung und soll nun die Lohnsteuerkarte für 2010 einsenden.
Muss dieser jemand nun nur die Lohnsteuerkarte losschicken oder eine neue mit Lohnsteuerklasse 6 beantragen, da er/sie z.Zt. Elterngeld bezieht?

Gruß,
Schröti

Hallo!

Die normale Lohnsteuerkarte. Eine zweite Lohnsteuerkarte benötigt man nur, wenn man gleichzeitig zwei Lohnauszahlende Stellen (zB Arbeitgeber) hat. Hier ists ja nur einer. Der Bezug von Elterngeld hat mit der Lohnsteuerkarte nichts zu tun.

Gruß

Jörg