Hallo,
angenommen jemand ist 2009 in Elternzeit gegangen und erhält nun nachträglich für 09 noch eine Lohnerhöhung und soll nun die Lohnsteuerkarte für 2010 einsenden.
Muss dieser jemand nun nur die Lohnsteuerkarte losschicken oder eine neue mit Lohnsteuerklasse 6 beantragen, da er/sie z.Zt. Elterngeld bezieht?
Gruß,
Schröti