rückw. Unterhaltsforderung b. mndl. Vereinbarung

Hallo zusammen,

mein Freund zahlt seit der Trennung von seiner Ex-Freundin regelmäßig Unterhalt für die gemeinsame Tochter. Grundlage der Unterhaltssumme, bzw. -höhe ist eine MÜNDLICHE Vereinbarung zwischen der Mutter und ihm. Die beiden haben sich auf eine Summe geeinigt, die etwas unter dem liegt, was der Mutter eigentlich zustünde. Nicht viel, ich schätze so 50 - 100€. Meine Frage ist nun, ob die Mutter das Recht hätte irgendwann die Differenz/Unterhalt nachzufordern?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Hallo Susann,

solange kein Titel besteht und es ausschließlich mündl. Absprachen gibt, kann die KM nichts rückwirkend fordern. Allerdings hat die KM Anspruch auf einen Titel und kann verlangen einen solchen erstellen zu lassen.

Gruß
Bröselchen

wie hoch ist das Einkommen des Vaters?
Wie alt ist das Kind?
So kann ich nichts sagen, das Recht hat sie immer, denn immer wieder sagen, dass Geld steht nicht der Mutter zu (obwohl sie es versaufen könnte, da kann und würde keiner was machen). Nur wenn ich die Zahlen weiss kann ich Ihnen genau sagen, wie viel (wenn überhaupt zuwenig gezahlt wird).
Das Geld würde ich dann auf jedem Fall schon mal zur Seite legen, sonst kann sie pfänden.
Ich brauche das Alter des Kindes und den Netto Verdienst des Vaters.

Gruss
Agnes

Hallo Agnes & Bröselchen,

danke für Ihre Antworten!

Der Nettoverdienst des Vaters liegt bei 1.900€ und das Kind ist 3 Jahre. Würde es sich lohnen, die mündliche Absprache schriftlich festzuhalten oder sollte er tatsächlich das Geld zur Seite legen?

Viele Grüße Susann

hallo susanne,

die mutter kann zwar für die zukunft jederzeit mehr unterhalt fordern, falls sie durch einen anwalt eine berechnung machen lässt.
aber rückwirkend kann man nicht nachfordern, es sei denn der vater hätte nie was gezahlt. das trifft aber wie ich dich verstehe bei euch nicht zu.

gruß

manuel

Hallo,

meines Erachtens könnte Sie das rein theoretisch, wenn er dazu finanziell in der lage ist.
Laut Unterhaltsrecht bleibt ihm der Selbstbehalt.
Gesetzlich verpflichtet ist er zum Regelsatz gem. Düsseldorfer Tabelle.
Wenn sie nachweisen kann, dass er jeden monat weniger gezahlt hat.
Er muss dann beweisen, dass es diese mündliche Vereinbarung gab, was er aber nicht kann.
Es stünde Aussage gegen Aussage.
Und der Unterhalt steht nunmal dem Kind zu. Die Mutter kann rein rechtlich nicht entscheiden, dass dem Kind weniger zusteht.
Im Klagefall zählt nur, was zu beweisen ist.
Insofern, ja, die Mutter kann es nachfordern.

nein Erst wenn sie klage erhebt ab diesem Tag zählt der Unterhalt

bei 1900 liegt der Satz bei 349 Euro. Die Düsseldorfer Tabele geht aber von zwei Unterhaltspflichtigen Aus, somit wird er mindestens eine, eher 2 Stufen höher gestuft.
Das wären dann 381 Euro monatlich- halbesKindergeld 92 Euro. Er wird 279 Euro monatlich vahlen müssen. Das Gesetz hat sich vor kurzerZeit geändert, vorher konnte man nur ab dem Tag verlangen, wo man den Antrag schriftlich stellt. Heute kann das Kind mit 18 selber noch kommen und den Rest verlangen.
Das ist Geld, welches dem Kind zugerechnet wird, da kann die Mutter nicht weniger nehmen.
Legt es in jedem Fall weg, nicht das Ihr plötzlich vor einem riesen Berg Schulden steht. Die rechnen bis zur Geburt zurück, da kommt einiges zusammen. Wie viel fehlt denn monatlich? Wir müssen auch zahlen und das wo es uns dreckig geht und die Mutter im Geld schwimmt:frowning:! Tolle Gesetze!

Liebe Grüsse
Agnes

Ja, hätte sie.
Kann sich an „Düsseldorfer Tabelle“ orientieren. Besser ist eine schriftliche Vereinbarung.Sie kann sie nicht umbedingt rückwirkend einfordern.
Gruß,
Andi

hallo,
nein…sie hat nix schriftliches gemacht, und er auch nicht…

lisa

Hallo Susann,
sofern die Mutter einen Titel vom Jugendamt hat, kann sie Unterhalt rückwirkend einfordern. Ansonsten kann sie nur eine Erhöhung des Unterhalts fordern, der aber nicht rückwirkend gilt.
Mündliche Vereinbarungen sind so gut wie nichts wert.

Alles Gute

Hallo zusammen,

mein Freund zahlt seit der Trennung von seiner Ex-Freundin
regelmäßig Unterhalt für die gemeinsame Tochter. Grundlage der
Unterhaltssumme, bzw. -höhe ist eine MÜNDLICHE Vereinbarung
zwischen der Mutter und ihm. Die beiden haben sich auf eine
Summe geeinigt, die etwas unter dem liegt, was der Mutter
eigentlich zustünde. Nicht viel, ich schätze so 50 - 100€.
Meine Frage ist nun, ob die Mutter das Recht hätte irgendwann
die Differenz/Unterhalt nachzufordern?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Hallo,

nur wenn sie nachweisen kann, dass sie ihn aufgefordert hat höheren Unterhalt zu bezahlen (oder eine Einkommensauskunft angefordert hat) muss ab diesem Zeitpunkt der höhere Unterhalt geleistet bzw. nachgezahlt werden.

Gruß

Hallo,

ja,das hat sie wohl,denn eine müdliche Vereinbahrung ist rechtlich nicht nachweisbar.
Es bleibt also zu hoffen,das die Exfreundin nicht einen Antrag stellt,da sie sicher weiß,wieviel ihr zusteht.