Folgender Sachverhalt könnte sein - wieviel Teilschuld:
Fahrer A rückwärts ausgeparkt auf einem öffentlichen Parkplatz und dabei auf eine öffentliche Strasse rückwärts eingefahren. Vorher den fliessenden Verkehr beobachtet.
Gleichzeitig und auf gleicher Höhe ist ein anderer Verkehrsteilnehmer (B) aus seiner privaten schlecht einsehbaren Ausfahrt rückwärts auf die öffentliche Strasse eingefahren. Die Stossstangen von Fahrer A und B haben sich getroffen.
Fahrer A = altes Auto, 14 Jahre, sehr viel Kilometer
Fahrer B = gepflegter Oldtimer
Fahrer B hoher Schaden, lt. Werkstatt. Fahrer A Stossstange zerkratzt. Polizei hat Unfall aufgenommen und jeweils 10 Euro Strafgeld sofort eingefordert. Fahrer B gibt an, jeder ist gleich viel Schuld und soll den Schaden des anderen tragen.
Wie sollte es realistisch sein? Sollte A sich einen Anwalt nehmen, wegen privater Ausfahrt?