Rückwärts ausparken Unfall

Folgender Sachverhalt könnte sein - wieviel Teilschuld:
Fahrer A rückwärts ausgeparkt auf einem öffentlichen Parkplatz und dabei auf eine öffentliche Strasse rückwärts eingefahren. Vorher den fliessenden Verkehr beobachtet.

Gleichzeitig und auf gleicher Höhe ist ein anderer Verkehrsteilnehmer (B) aus seiner privaten schlecht einsehbaren Ausfahrt rückwärts auf die öffentliche Strasse eingefahren. Die Stossstangen von Fahrer A und B haben sich getroffen.

Fahrer A = altes Auto, 14 Jahre, sehr viel Kilometer
Fahrer B = gepflegter Oldtimer

Fahrer B hoher Schaden, lt. Werkstatt. Fahrer A Stossstange zerkratzt. Polizei hat Unfall aufgenommen und jeweils 10 Euro Strafgeld sofort eingefordert. Fahrer B gibt an, jeder ist gleich viel Schuld und soll den Schaden des anderen tragen.

Wie sollte es realistisch sein? Sollte A sich einen Anwalt nehmen, wegen privater Ausfahrt?

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Fahrer A = altes Auto, 14 Jahre, sehr viel Kilometer
Fahrer B = gepflegter Oldtimer

?? Fahrer A hat ein Auto das 14 Jahre alt ist
?? Fahrer B hat ein Auto das mindestens 30 Jahre alt ist

Was soll damit ausgesagt werden ?

Das es jeweils für die Versicherungen andere Schadenshöhen darstellt.

Hallo !

Das ist doch klar,aber ist das denn die Frage ?

Zuerst muss die Schuldfrage geklärt werden,dann ergibt sich die Aufteilung der Haftung.
Und das machen die VS,denn man zahlt ja wohl nicht bar auf die Hand und lässt VS außen vor ?

Sicher ist der Schaden am Oldtimer deutlich höher,egal ob 50 % Mithaftung oder selbst wenn B zu 90 % haften würde.
Die 10 % können am Oldtimer mehr wert sein,wie die dann 90 % am Wagen A.
Wozu braucht man da einen Anwalt,A bestimmt nicht. Er meldet es seiner VS,und gut ist es.
Die Verwarnung durch Polizei deutet ja ebenfalls bereits auf angenommene gemeinsame Schuld hin. Warum sollte es sich für die VS anders darstellen.
Aber die VS fragen ja ihre Kunden,man kann alles reinschreiben,wie es sich zugetragen hat,dann entscheiden sie.

MfG
duck313

Das es jeweils für die Versicherungen andere Schadenshöhen
darstellt.

Aber welches Auto einen höheren Wert darstellt, ist allerdings nicht ersichtlich. Es kommt hier auch auf den tatsächlichen Wert des Autos an. Auch für ein 14 Jahre altes Fahrzeug kann ein Wertgutachten vorliegen.

Fahrer A = altes Auto, 14 Jahre, sehr viel Kilometer
Fahrer B = gepflegter Oldtimer

Nach der Schilderung würde man eine 50:50 Regelung erwarten.

Fahrer B gibt an, jeder ist
gleich viel Schuld und soll den Schaden des anderen tragen.

Eine „nette“ Interpretation der Teilschuld.
„Jeder trägt den Schaden des Anderen“ hört man öfters, ist aber 100%iger Unfug.

Bei einer Aufteilung von z.B. 40:60 (Schuld von A:B) hat der A dem B 40% des Schadens zu erstatten, da er zu 40% Schuld hatte. Der B hat dem A hingegen 60% zu erstatten.

In diesem Falle wäre es bei 50:50 so, dass der Oldtimer-Halter 50% seines Schadens erstattet bekäme, also z.B. 3000€ von 6000€.
Und der Halter des 14jährigen Autos bekäme von seinen z.B. 600€ Kosten 300€ ersetzt.

Wie sollte es realistisch sein? Sollte A sich einen Anwalt
nehmen, wegen privater Ausfahrt?

Der A ist ja versichert. Die Versicherung des A sorgt schon in eigenem Interesse dafür, dass sie dem B keine überzogenen Ansprüche bezahlt.
Um seinerseits die eigenen Ansprüche gegen die Versicherung des B durchsetzen zu können, sollte man zunächst diesen Versicherer anschreiben und danach eine „Erstberatung“ beim Fachanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen um zu klären, ob das Angebot des Versicherers O.K. ist.
(Erstberatungen sind preiswert, einfach mal den Anwalt anrufen.)