Rückwanderung mit kind ALG 2?

Hallo,

Person A lebte eine Zeit im Ausland und hat geheiratet, bekam auch ein Kind, mittlerweile 29 Monate
Nach etwa 4 Jahren Auslandaufenthalt, kommt Person A wieder mit Kind zurück, wohnt bei Eltern.Diese möchten Person A aber nicht unterstützen, da Rentner! Person A geht ein Antrag stellen, Gibt Untermietvertrag (nur für kurze Zeit , bis eigene Wohnung) und sonstige geforderten Unterlagen unverzüglich ab.
Jetzt möchte das A.team die Rentenbecsheide und Kontoauszuege d. Eltern haben. Person A`s Lebensgefährte ist im Ausland und Arbeitslos. Dies wurde auch eingereicht.
Meine Frage: Diese Person A ist fast 35 Jahre alt!Also schon ü 25.Keinerlei Unterstützung und Einkommen vorhanden. Eltern wollen die Auszüge etc nicht vorzeigen.

Was kann Person A tun und wie vorgehen damit der Antrag bewilligt wird??

Welche Vor und Nachteile?
Für jede Hilfsreiche Antwort sehr dankbar!

Auch Hallo,

zu den Vor und Nachteilen kann ich dir nichts sagen.

Ich würde vorschlagen: Die Eltern von A sollten ein Dokument aufsetzen aus dem hervor geht das sie sich weigern (ruhig so schreiben) A zu unterstützen und auch nur ausnahmsweise bereit sind A mit dem Untermietvertrag zu unterstützen.

Das Amt hat kein Anrecht auf Rentenbescheide usw der Eltern.

Person A sollte sich dringend nach einer Beratungsstelle in ALG2 Fragen umsehen, die gibt es inzwischen fast überall.

GRuß,DC

Hallo,

zuviele Unbestimmtheiten, um hier alles beantworten zu können. So bleiben mir nur Mutmaßungen (und dem Amt wohl auch).

Das beginnt schon bei der Ehe. Ich gehe davon aus, dass der Ehepartner nicht Deutscher ist, vielleicht sogar nicht EU-Ausländer. Da ist dann schon das erste Problem - welches auch im direkten Zusammenhang mit den geschilderten Rückzug nach Deutschland steht. Warum zieht der Ehepartner nicht mit nach Dt.? Das Amt wird vermuten, dass hier erst „das Nest“ bereitet werden soll. Und dann der Nachzug legitimiert wird als Familienzusammenführung. Und wieso eigentlich „Lebensgefährte“?

Rentenbescheide und Kontoauszüge sind legitim, da ja derzeit eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Du schreibst: „Keinerlei Unterstützung und Einkommen vorhanden.“ Wovon wird dann die Untermiete gezahlt? Das geht ja schon bei mir als „fake“ durch.

Natürlich trifft die „U25-Regelung“ nicht zu. Aber ich hätte den (zu erwartenden) Trouble vermieden, in dem ich gleich zum Amt gegangen wäre, ohne Zwichenstation bei den Eltern zu nehmen.

Hartnäckig bleiben, persönlichen Termin mit dem Sachbearbeiter machen, ggf. Termin mit dem Direktor machen. Vorbringen, dass Zerrüttung droht.

Viel Erfolg

Tut Mir leid da kann ich auch nicht helfen. Bitte mal bei tacheles.ev googeln.