Rückwanderung nach Deutschland / Kündigung auf Eigenbedarf

Hallo zusammen.
Der Sachverhalt ist Folgender:
Meine Frau und ich leben derzeit in der Schweiz. Meinen Schwiegereltern gehört ein 2-Familienhaus in Deutschland. Nun da meine Frau schwanger ist würden wir gerne zurück in die Heimat ziehen, da wir unserem Kind die Grosseltern nicht vorenthalten möchten.

Nun zu dem Problem:

Die Haushälfte die es betrifft ist seit rund 40 Jahren an eine ältere Dame vermietet. Die Befürchtung meiner Schwiegereltern ist, dass es auf ein kostspieliges Verfahren hinausläuft. Was meint Ihr wie stehen unsere Chancen, das wir in das Haus einziehen können? Nach ersten Recherchen sollte es ja möglich sein, aber wie verhält sich das in dem Fall mit dem „Härtefall“??

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Ich kann hier nicht helfen

Dürfte kein Problem sein wegen Eigenbedarf zu kündigen. Härtefall liegt nicht vor nur weil sie 40 Jahre dort wohnt

Kann leider nicht helfen

Hallo möööh_ch,

die Mietdauer kann max. 9 Monate Wartezei nach der Kündigung mit sich bringen.
Wie Sie mit den 40 Jahren umgehen hat rechtlich keinen Einfluß.

Im Nachgang das Gesetz:

Damit Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, müssen die vermieteten Räume zu Wohnzwecken benötigt werden. Ein Benötigen zu anderen, z. B. gewerblichen oder beruflichen Zwecken, stellt keinen Eigenbedarf dar. Einem Eigenbedarf steht jedoch nicht entgegen, wenn der Vermieter in einem gekündigten Einfamilienhaus nur ein Zimmer beruflich nutzen will (LG Hamburg, Urteil v. 19.12.1985, 7 S 195/85, WuM 1986 S. 87).

Benötigt der Vermieter die Räume nur teilweise für Wohnzwecke, überwiegend aber für gewerbliche bzw. freiberufliche Zwecke (z. B. Architekturbüro), kann der Vermieter die Kündigung zwar nicht auf Eigenbedarf gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, aber auf ein allgemeines berechtigtes Interesse i. S. v. § 573 Abs. 1 BGB stützen, da der Wunsch des Vermieters, seine Wohnung überwiegend für eigene berufliche Zwecke zu nutzen, im Hinblick auf die durch Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit grundsätzlich zu beachten ist. Das allgemeine berechtigte Interesse des Vermieters nach § 573 Abs. 1 BGB ist nicht geringer zu bewerten als der in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB geregelte Eigenbedarf des Vermieters (BGH, Beschluss v. 5.10.2005, VIII ZR 127/05, WuM 2005 S. 779). Durch die Formulierung „insbesondere“ in § 573 Abs. 2 BGB kommt zum Ausdruck, dass die Aufzählung dort nicht abschließend ist und § 573 Abs. 1 BGB auch dann als Generalklausel anwendbar bleibt, wenn die besonderen Kündigungstatbestände des § 573 Abs. 2 BGB (z. B. Eigenbedarf) nicht vorliegen (LG Braunschweig, Beschluss v. 16.9.2009, 6 S 301/09).

Sollte die ältere Dame nicht ausziehen, kann es zu einem langwierigen Räumungsstreit kommen!

Gruß Fred

Hallo,

ja, die Schwiegereltern können wegen Eigenbedarf kündigen. Wie da die Fristen sind, würde ich googlen.
Allerdings kann ich mir vorstellen, dass nach einem 40jährigen Mietver-hältnis sicherlich auch ein gutes Verhältnis aufgebaut wurde. Vielleicht wäre es möglich, die alte Dame bei der Suche nach einer für sie passenden Wohnung zu unterstützen, um ihr den Auszug schmackhaft zu machen.
Hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Richtig.

Kündigung wegen Eigenbedarf schreiben, dabei muss die genau Begründung angegeben sein. Sollte die Dame einen Härtefallantrag stellen, bleibt nur die individuelle Beratung bei einem Rechtsanwalt.
Gruß

Dazu kann ich leider nichta raten.

Da es die Eltern Ihrer Frau sind, ist der Eigenbedarf auf jeden Fall gewährleistet.
Man könnte versuchen, sich mit der älteren Dame friedlich zu einigen und ihr beim Versuch, eine Ersatzwohnung zu bekommen, zu helfen. Aber ich denke, Eigenbedarf geht auf jeden Fall vor.
Bassauer

Wie die Chancen stehen kann nur vor Ort, z.B. durch einen Anwalt für Mietrecht, abgeschätzt werden. Nur der dürfte die örtlichen Gegebenheiten kennen, wie z.B. das zuständige Amtsgericht solche Gesuche/Klagen behandelt hat.

Hallo möööh_ch,
leider habe ich dazu keine Erfahrung, da es sich hier wohl um ein schwieriges Rechtsproblem handeln dürfte. Abere vielleicht hilft ja ein Gedanke.
Wie alt ist denn die „Ältere Dame“, die eine ganze Doppelhaushälfte benötigt? Vielleicht kann man sich ja dahingehend erst einmal einigen, dass sie nur einen Teil des Hauses nutzt und ihr selbst den Rest. Ist natürlich auch davon abhängig, wie gut man sich versteht und wie groß das Haus denn tatsächlich ist.
Vielleicht ist es ja auch einfacher und billiger, eine Verbindung zwischen den beiden Häusern herzustellen. Die Dame wohnt unten in einem abgeschlossenen Teil und Ihr habt oben die Verbindung. Wenn sich das Problem dann genetisch erledigt hat, könnt Ihr ja das ganze Haus nutzen.
Vielleicht hilft Euch ja die Anregung.
Beste Grüße, Hubert Steiger.

Guten Abend,

die Kündigung wegen Eigenbedarf setzt enge Grenzen. Da habe ich bei Ihnen allerdings keine Bedenken, hier sind die Voraussetzungen gegeben.
Schwieriger wird es, falls die langjährige Mieterin mit der Kündigung nicht einverstanden ist, was natürlich aus ihrer Sicht nachvollziehbar wäre.
Um einen langen, teuren Rechtsstreit zu vermeiden, den Sie sicher am Ende gewinnen werden, versuchen Sie eine gütige Einigung. Hierzu können Sie der Mieterin mit einem Ablösebetrag entgegenkommen.
Vielleicht ist dieser Weg Einfacher und am Ende finanziell Günstiger.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo !

Also aus menschlicher sicht, ist es für die ältere Dame natürlich eine Katasrophe, nach sovielen Jahren plötzlich ausziehen zu müssen, aufgrund von Eigenbedarf.
Da es aber offensichtich iist, dass ihr diese Wohnung dringend benötigt, kann zu euren gunsten entschieden werden.
Jezt mal as der Menschlichen sicht, was die erforderliche Handlungsweise betrifft.
Habt ihr schon mit der Mieterin gesprochen ?.
Wie jung is Sie denn ?.
Ich kann mir vorstellen dass es nicht einfach sein wird für die werdenden Großeltern, ihr diese Nachricht zu überbringen!.

Bis auf weiteres…

Seelsorger

Härtefall?
weiß nicht ob ältere Frau 65 75 oder 85 Jahre alt ist.
meiner Meinung ist gesetzliche Kündigungsfristzu beachten.
würde erst mal mit Frau reden, ihr evtl. bei Wohnungssuche und Umzug unterstützen.
wenn die Frau schon älter ist braucht sie bestimmt kein eigenes Haus