Hallo Leute vom Forum,
angenommen jemand hätte im November letzten Jahres ein gebrauchtes Auto gekauft. Dieses hätte dann nach und nach Mängel aufgewiesen, die von ihm teilweise auch in Ordnung gebracht wurden. Als grösstes Problem hätte sich dann rausgestellt, daß die Scheibeneinfassung verrostet wäre, so daß bei Regen das Wasser in den Innenraum tropft. Jetzt mal angenommen, er möchte das dieser Schaden vom Verkäufer repariert wird, aber er weigert sich. Nun hätte er vielleicht einen Rechtsanwalt beauftragt seine Interessen wahrzunehmen. Dieser hätte dann in dieser Sache eigentlich kein Problem gesehen, wenn der Schaden tatsächlich in dem von ihm benannten Umfang vorliegt. Parallel versucht dieser Jemand auch mit der Schlichtungsstelle eines Vereins, wo der Verkäufer Mitglied ist, eine Einigung herbeizuführen ( mann oh mann, ist garnicht so einfach so zu schreiben). Der Vorschlag wäre aber nicht annehmbar gewesen. Jetzt würde der Rechtsanwalt zur Klärung einen Prozess vorschlagen.
Dazu noch kurz eine Erklärung: es könnte ja sein, daß der Verkäufer mit seinem Geschäft nur unter einem Fantasienamen läuft. In dem Namen ist keine Geschäftsform angegeben ( also ohg, GmbH, KG etc.), im Handelsregister nicht aufgeführt und zwischenzeitlich auch umbenannt.
Er würde also nicht mit seinem richtigen Namen erscheinen, auch nicht im Kaufvertag, nur eine unleserliche Unterschrift.
Jetzt weiter angenommen, der RA sendet alle Briefe an diese Firma per FAX, aber es kommt überhaupt keine Reaktion, wird also einfach ausgesessen.
Dieser Jemand hat keine Rechtsschutzversicherung und das Geld auch nicht so locker. Jetzt würde er den RA fragen,: kann es denn möglich sein, daß der Verkäufer vor Gericht behauptet, keine FAX bekommen, ich bin nicht der Besitzer usw. Antwort des RA wäre dann,: das kann schon passieren, diese Möglichkeit gibt es häufiger. Nun ist er doch etwas verwirrt und am überlegen was er tun sollte.
Also die Situation wäre ja dann sehr unerquicklich für ihn und er weiss überhaupt nicht ob er weiter versuchen sollte sein Recht zu bekommen. Was würdet ihr denn dieser Person empfehlen ?
Mir kann auch gerne über Mail geantwortet werden,
tschüss Jens
Hallo Jens
Die Geschichte ist unangenehm für Dich, aber ich würde einen Prozess
auf jeden Fall scheuen.
Wenn das Auto in dem von Dir beschriebenen Zustand ist, kostet Dich
das Verfahren bestimmt mehr, als die Karre wert ist.
Der Umstand mit Phantasienamen usw. lässt darauf schliessen, dass Du
einem routinierten Schlitzohr aufgesessen bist und das wird die Sache
komplizieren -> noch mehr Kosten.
Schluck drei Mal leer und schau die nächste Occasion besser an.
Gruss
Heinz
Hallo Heinz,
die Erfahrung hat mich dann 5000 Euronen gekostet, plus dem Beitrag für den RA. Es ärgert natürlich schon, besonders weil man kein Prozeßhansel ist und sich sicherer fühlt durch das neue Recht.
Hab erstmal Dank, ähnliche Empfindungen hege ich im Moment ja auch,
tschüss Jens
Hallo!
Sein kann viel, was sollen wir dir hier sagen? Ob dieser sogenannte Jemand einen Prozess führen soll oder nicht? Das wird dieser Jemand nur im Gespräch mit seinem Anwalt klären können, aber sicher nicht hier in diesem Forum. Niemand kennt doch hier alle Umstände des Einzelfalles und die konkrete Beweislage - wer soll da seriös etwas sagen?
Gruß
Tom
Hallo Tom,
sein kann wirklich viel…
Die Fragen die mich bewegen sind :
Ist es ausreichend Briefe vom RA per FAX zu versenden ? Ich kenne noch die Zeiten Einschreiben per Rückschein. Für mich auch komisch das der RA die oben genannten Auskünfte erst nach Nachfrage benennt.
Als nächstes, ist es wirklich so einfach sich aus einem Prozeß zu schleichen mit den genannten Gründen ?
Ich würde zum RA gehen, damit solche Sachen eher nicht passieren, oder ?
Damit wir uns hier nicht falsch verstehen, ob der Grund der zum Prozeß führt zu gewinnen ist, daß ist nicht meine Problematik, sondern ob mit den von mir angeführten Überlegungen sich jemand aus der Haftung schleichen kann. Wenn ja, dann ist diese ganze Gewährleistungsgeschichte schon ziemlich absurd, oder ?
Tschüss Jens
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Hi!
Vorweg: ich bin kein Anwalt. Angaben ohne Gewähr und Pistole…
Das neue Schuldrecht, das ja eigentlich dem Verbraucherschutz dienen sollte, hat zu einigen wilden Umtrieben geführt.
So werden nun von sog. „Händlern“ sehr oft Autos „im Kundenauftrag“ verkauft, um die Gewährleistungsverpflichtung zu umgehen.
Im vorliegenden Fall scheint es so zu sein, dass ein eher billiges Auto gekauft worden ist von einem eher unseriösen Händler.
Man kann nun schlechtem Geld noch mehr gutes Geld hinterherwerfen, oder den Scheibenrahmen für 200-400 Euro schweißen lassen…
Grüße,
Mathias
Hallo,
jeder muß im Leben sein Lehrgeld bezahlen. Das gilt sowohl für den Autokauf, wie auch für den Rechtsanwalt. Beides hast Du jetzt getan.
Meine Erfahrung ist, daß die Rechtsanwälte ihre Kunden nicht über die Risiken aufklären, selbst wenn sie sie ganz genau kennen. Natürlich hat der Rechtsanwalt seinen Grund, warum er den Gegner nur per Fax anschreibt. Normal ist das nämlich nicht. Wahrscheinlich ahnt er schon aus den Unterlagen, daß es keine ladungsfähige Anschrift gibt, und Du dann Deine weiteren Bemühungen gleich eingestellt hättest, wenn er es Dir gleich gesagt hätte. So kann er seine Bemühungen auf Deine Kosten noch eine ganze Weile weiter treiben. Am Schluß sagt er Dir dann: „Das konnte natürlich niemand ahnen, daß das so ein großes Schlitzohr ist“ und schickt Dir seine Rechnung.
Lehrgeld muß jeder zahlen, ich habe es mit weit größeren Summen getan.
Gruß Ebi
Alternative:
Manchmal hilft es auch, wenn man die Kreishandwerkerschaft bzw. Innung anruft,
den Sachverhalt schildert und fragt, was man denn nun tun soll.
Da kommt eventuell was in Bewegung. Die Innung mag nämlich keine schwarzen Schafe.
Gruß JoKu