Rückwirdend krankschreiben, Mitteilungspflicht

Hallo,

kann der Arzt rückkwirkend krankschreiben?

Also mal angenommen, jemand hat eine Woche Urlaub und geht Donnerstag zum Arzt. Es wird ihm gesagt, es gehe einem schon seit Dienstag so schlecht gehe und er schreibt rückwirkend seit Dienstag krank.
Nun hat man sich ja nicht umgehend beim Arbeitgeber gemeldet (§5 EntgFG), kann der AG daraus einen Strick drehen?

Kann die Mitteilungspflicht auch per E-Mail wahrgenommen werden?

VG Fred

kann der Arzt rückkwirkend krankschreiben?

http://www.neuro24.de/show_glossar.php?id=157

Hi!

kann der Arzt rückkwirkend krankschreiben?

Ja, er kann - AUSNAHMSWEISE!

Nun hat man sich ja nicht umgehend beim Arbeitgeber gemeldet
(§5 EntgFG), kann der AG daraus einen Strick drehen?

Der AG KÖNNTE eine Abmahnung schreiben.

Kann die Mitteilungspflicht auch per E-Mail wahrgenommen
werden?

Der AN hat sich unverzüglich zu melden - WIE er sicherstellt, dass der AG Kenntniss nehmen kann, ist nicht geregelt.

Ich persönlich melde mich grundsätzlich per E-Mail, da zu der Zeit, zu welcher ich morgens aufstehe, noch niemand im Büro ist (auch, wenn ich anfange, bin ich idR der Erste…).

Da ist allerdings eine individuelle Absprache bindend.

VG
Guido

Nun hat man sich ja nicht umgehend beim Arbeitgeber gemeldet
(§5 EntgFG), kann der AG daraus einen Strick drehen?

Der AG KÖNNTE eine Abmahnung schreiben.

Kann der AG auch den Lohn für diese Tage zurückbehalten?
Und erhält der AN seinen Urlaub zurück?

Kann die Mitteilungspflicht auch per E-Mail wahrgenommen
werden?

Der AN hat sich unverzüglich zu melden - WIE er sicherstellt,
dass der AG Kenntniss nehmen kann, ist nicht geregelt.

Ich persönlich melde mich grundsätzlich per E-Mail, da zu der
Zeit, zu welcher ich morgens aufstehe, noch niemand im Büro
ist (auch, wenn ich anfange, bin ich idR der Erste…).

Vorbildlich :wink:

Da ist allerdings eine individuelle Absprache bindend.

Warum ist dann eine individuelle Absprache bindend, wenn keine gesetzliche Regelung bezüglich der Mitteilungspflicht besteht?

LG Fred

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Hallo,

Warum ist dann eine individuelle Absprache bindend, wenn keine
gesetzliche Regelung bezüglich der Mitteilungspflicht besteht?

Was genau steht denn im fiktiven Arbeitsvertrag zu diesem Punkt?
Genau das sollte man dann auch einhalten.

Grüße
Jasmin

Hi!

Kann der AG auch den Lohn für diese Tage zurückbehalten?

Wenn die AU vorliegt, nicht.

Und erhält der AN seinen Urlaub zurück?

Wenn die AU vorliegt, ja.

Warum ist dann eine individuelle Absprache bindend, wenn keine
gesetzliche Regelung bezüglich der Mitteilungspflicht besteht?

Es besteht eine gesetzliche Regelung, DASS man sich melden muss - aber nicht, WIE man sich melden muss.
Wenn der AG sagt, dass er keine E-Mails will, weil er z.B. Rückfragen direkt klären will, dann ist das ok.

VG
Guido