Ist rückwirkend (mehrere Jahre) die Forderung der 1&-Regelung oder eines Fahrtenbuches für Dienstwagen durch den AG möglich?
Hallo,
worin liegt denn das Interesse des AG da für Jahre zurück etwas einzufordern? Das Geld ist eine Steuer, die ans Finanzamt geht. Egal ob 1% oder Km-Abrechnung. Der Dienstwagen, wenn er denn privat genutzt werden darf, wird insofern wie Lohn behandelt und muss versteuert werden.
Scheint, als ob die Forderung eher aus einer Betriebsprüfung kommt. Und da ist die Frage, wer für was haftet. Denn der AG und AN hätten bei einer Überlassung auch die steuerliche Frage regeln müssen. Der greift das FA dann sicher zu Recht auch ein paar Jahre zurück. Da kenn ich mich aber nicht so aus.
Versteh die Frage so, als ob Du glaubst, der AG bekommt die Kohle, das ist sicher nicht so.